Fallkostenträgerübersicht: Unterschied zwischen den Versionen
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{{!}}G-DRG/PEPP der zu dem Fall ermittelt wurde.<br/> | {{!}}G-DRG/PEPP der zu dem Fall ermittelt wurde.<br/> | ||
Stationäre und teilweise auch teilstationäre Krankenhausleistungen werden seit 2004 nach dem durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis related groups) abgerechnet. In der Psychiatrie kann seit 2013 nach PEPP (pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik), die Abrechnung von Leistungen zwischen Kliniken und Krankenkassen vorgenommen werden. | Stationäre und teilweise auch teilstationäre Krankenhausleistungen werden seit 2004 nach dem durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis related groups) abgerechnet. In der Psychiatrie kann seit 2013 nach PEPP (pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik), die Abrechnung von Leistungen zwischen Kliniken und Krankenkassen vorgenommen werden. | ||
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+ | {{!}}MDK-Stand | ||
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+ | * 0 = Keine MDK-Prüfung | ||
+ | * 1 = (in Arbeit) MDK-Prüfung in Arbeit | ||
+ | * 2 = (übernommen) MDK-Prüfung abgeschlossen, alle Leistungen werden vom Kostenträger übernommen. Es wurden keine Änderungen am Fall vorgenommen die MDK-Aufwandspauschale kann abgerechnet werden. | ||
+ | * 3 = (Teilübernahme) MDK-Prüfung abgeschlossen, ein Teil der Leistungen wird vom Kostenträger übernommen (evtl. mit automatischer Kürzung der Berechnungsdauer). | ||
+ | * 4 = (abgelehnt) MDK-Prüfung abgeschlossen, keine Leistungen werden vom Kostenträger übernommen, sofern die Leistungen im Katalog der ambulanten Operationen enthalten sind kann ggf. eine Abrechnung nach Anmeldung beim Kostenträger vorgenommen werden. | ||
+ | * 5 = (abgebrochen) MDK-Prüfung abgebrochen. | ||
+ | * 6 = (vereinbart) MDK-Prüfung abgeschlossen, die Leistungen die vom Kostenträger übernommen werden ergeben sich nicht aus Kürzungen der ursprünglich abgerechneten Leistungen, sondern wurden unabhängig mit dem MDK vereinbart (z.B. bei einer DRG-Abrechnung eines vollstationären Falls wird eine vorstationäre Pauschale zur Abrechnung vereinbart). | ||
+ | {{!-}} | ||
+ | {{!}}MDK-Prüfungsbeginn | ||
+ | {{!}}Datum an dem der MDK eine Prüfung eingeleitet und die Unterlagen von der Klinik angefordert hat.<br/> | ||
+ | Wird vom MDK keine Beanstandung an dem Fall festgestellt bezieht sich die Höhe der Aufwandsentschädigung an dem zu dem Prüfungsbeginn vereinbarten Satz. | ||
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Version vom 22. Oktober 2018, 17:25 Uhr
Es wird eine Übersicht mit allen Fällen angezeigt, bei denen Angaben zu einer MDK-Prüfung vorliegen.
Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||||||||||
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