Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Über dieses Formular kann das KV-Formular "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1)" ausgefüllt und ausgedruckt werden. Für den Ausdruck stehen einerseits die Durchschlagformulare zur Verfügung, andererseits ist es aber auch möglich auf Blankoformularpapier zu drucken.
Bei der Anwahl des Formulars werden die Daten aus dem aktuellen Fall übernommen.
Soll das gedruckte KV-Formular "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1)" im Verlauf gespeichert werden, so wird dies in den Hausstammdaten im Register Hausstammdaten: Verlauf über ein Schlagwort vereinbart. Sofern ein Schlagwort zugeordnet ist, wird zum KV-Formular "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1)" ein Eintrag im med. Verlauf angelegt, dabei werden alle beim Druck vorliegenden Daten des Formulars gespeichert.
Erläuterungen der Toolbar und Standardfelder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Hinweistexte für die Erstellung einer elektronischen Ausfüllhilfe für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) |
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Feld | Erläuterungen zu den einzelnen Feldern |
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1. | Erst-/Folgebescheinigung
Stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung nur dann aus, wenn der Patient vorher arbeitsfähig war. Ansonsten ist „Folgebescheinigung“ anzugeben, auch wenn die AU vorher durch einen anderen Arzt bescheinigt wurde. Tritt eine neue Erkrankung auf und der Patient war zwischenzeitlich, wenn auch nur kurz, wieder arbeitsfähig, stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung aus. |
2. | Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit / dem Durchgangsarzt zugewiesen
Bitte geben Sie hier an, ob die AU Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Bei Arbeitsunfällen ist in der Regel eine Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich. Die Vorstellung beim Durchgangsarzt ist z. B. nicht erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus nicht zur AU führt. |
3. | arbeitsunfähig seit
Grundsätzlich ist die Bescheinigung von AU für den Zeitraum vor dem Datum der Feststellung nicht möglich. In Ausnahmefällen kann während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung eine Rückdatierung der Arbeitsunfä-higkeit bis zu drei Tagen erfolgen. Bei Folgebescheinigungen kann auf die Eintragung des Datums im Feld „arbeitsunfähig seit“ verzichtet werden. |
4. | voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der AU
Hier geben Sie bitte an, bis zu welchem Datum (TTMMJJ) die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch beste-hen wird. Die Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich auch für arbeitsfreie Tage zu bescheinigen. |
5. | festgestellt am
Hier bitte stets das aktuelle Datum eintragen. Eine Vor- oder Rückdatierung des Feststellungsdatums ist nicht möglich. |
6. | AU-begründende Diagnose(n)
Hier bitte die Diagnose(n) angeben, die die AU aktuell begründen. Die Angabe weiterer Diagnosen, die nicht im Zusammenhang mit der aktuellen AU stehen, ist nicht erforderlich. |
7. | Sonstiger Unfall, Unfallfolgen
Bei Vorliegen eines Unfalls oder Unfallfolgen kreuzen Sie dies bitte entsprechend an. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall bzw. Folgen eines Arbeitsunfalls ist stattdessen „Arbeitsunfall/-folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen. |
8. | Versorgungsleiden (z.B. BVG)
Bitte geben Sie hier an, ob ein Leiden nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden), Opferentschä-digungsgesetz (z.B. Opfer von Gewalttaten), Infektionsschutzgesetz (z.B. Impf- oder Prophylaxeschäden) oder Soldatenversorgungsgesetz vorliegt. |
9. | Es wird die Einleitung folgender besonderer Maßnahmen für erforderlich gehalten
Sind weitergehende Maßnahmen Ihrer Einschätzung nach erforderlich, leiten Sie diese möglichst gleichzeitig zusammen mit dem Versicherten ein und geben Sie den Antrag unter „Sonstige“ an. Ist eine direkte Einlei-tung der Maßnahme nicht möglich, geben Sie bitte die Empfehlung hier an. |
10. | Im Krankengeldfall – ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall
Kreuzen Sie dieses Feld bitte an, wenn Sie wissen oder vermuten, dass es sich um einen Krankengeldfall handelt. In der Regel wird Krankengeld ab der 7. Woche der AU gezahlt. Patienten erhalten vor Beginn der Krankengeldzahlung einen Hinweis von ihrer Krankenkasse. |
11. | Im Krankengeldfall – Endbescheinigung
Wenn der Patient Krankengeld erhält und eingeschätzt werden kann, dass die AU tatsächlich am angegebe-nen Datum endet, soll eine Endbescheinigung ausgestellt werden. |