Belegungsstatistik: Unterschied zwischen den Versionen

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''Beispiel 1:''
 
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* Vollstationärer Aufenthalt
 
* Vollstationärer Aufenthalt
* Aufnahme: 05.01.2006
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* Aufnahme: 05.01.2025
* Entlassung: 20.07.2006
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* Entlassung: 20.07.2025
* Auswertungszeitraum: 01.01.2006 bis 31.03.2006
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* Auswertungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.03.2025
  
 
Im ''Beispiel 1'' liegt die Aufnahme innerhalb des Auswertungszeitraums, nicht aber die Entlassung. Deshalb wird die Fallzahl nur mit 0.5 gezählt. Somit ergibt sich eine Fallzahl von „0.5“.
 
Im ''Beispiel 1'' liegt die Aufnahme innerhalb des Auswertungszeitraums, nicht aber die Entlassung. Deshalb wird die Fallzahl nur mit 0.5 gezählt. Somit ergibt sich eine Fallzahl von „0.5“.
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''Beispiel 2:''
 
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* Teilstationärer Aufenthalt
 
* Teilstationärer Aufenthalt
* Aufnahme: 05.01.2006
+
* Aufnahme: 05.01.2025
* Entlassung: 20.07.2006
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* Entlassung: 20.07.2025
* Auswertungszeitraum: 01.01.2006 bis 31.07.2006
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* Auswertungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.07.2025
  
 
Im ''Beispiel 2'' liegen die Aufnahme und die Entlassung innerhalb des Auswertungszeitraums. Deshalb wird die Fallzahl mit 1.0 gezählt. Zusätzlich müssen die Quartalsüberschreitungen dazugezählt werden. Der Aufenthalt überschreitet das 1. und das 2. Quartal. Somit wird noch 2.0 hinzugezählt. 1.0 und 2.0 ergibt eine Fallzahl von „3.0“.
 
Im ''Beispiel 2'' liegen die Aufnahme und die Entlassung innerhalb des Auswertungszeitraums. Deshalb wird die Fallzahl mit 1.0 gezählt. Zusätzlich müssen die Quartalsüberschreitungen dazugezählt werden. Der Aufenthalt überschreitet das 1. und das 2. Quartal. Somit wird noch 2.0 hinzugezählt. 1.0 und 2.0 ergibt eine Fallzahl von „3.0“.
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''Beispiel 3:''
 
''Beispiel 3:''
 
* Teilstationärer Aufenthalt
 
* Teilstationärer Aufenthalt
* Aufnahme: 05.01.2006
+
* Aufnahme: 05.01.2025
* Entlassung: 20.07.2006
+
* Entlassung: 20.07.2025
* Auswertungszeitraum: 01.01.2006 bis 30.06.2006
+
* Auswertungszeitraum: 01.01.2025 bis 30.06.2025
  
Im ''Beispiel 3'' liegt die Aufnahme innerhalb des Auswertungszeitraums, aber die Entlassung nicht. Deshalb wird die Fallzahl nur mit 0.5 gezählt. Zusätzlich müssen die Quartalsüberschreitungen dazugezählt werden. Da der Auswertungszeitraum der 30.06.2006 ist, die Entlassung aber nachher liegt, wird der 30.06.2006 als Ende genommen. Dies bedeutet, dass nur das 1. Quartal überschritten wird. Somit ergibt sich eine Fallzahl von „1.5“.
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Im ''Beispiel 3'' liegt die Aufnahme innerhalb des Auswertungszeitraums, aber die Entlassung nicht. Deshalb wird die Fallzahl nur mit 0.5 gezählt. Zusätzlich müssen die Quartalsüberschreitungen dazugezählt werden. Da der Auswertungszeitraum der 30.06.2025 ist, die Entlassung aber nachher liegt, wird der 30.06.2025 als Ende genommen. Dies bedeutet, dass nur das 1. Quartal überschritten wird. Somit ergibt sich eine Fallzahl von „1.5“.
 
Formel: ((1.0 + 0.0) / 2) + (1.0) = (0.5) + (1.0) = 1.5
 
Formel: ((1.0 + 0.0) / 2) + (1.0) = (0.5) + (1.0) = 1.5
  

Version vom 24. November 2025, 08:35 Uhr

Wurde die Belegungsstatistik ausgewählt, dann erscheint das schon bekannte Fenster „Fallselektion“. In diesem können Sie wie gehabt die Suchergebnisse einschränken.

Nachdem Sie auf den blauen Trichter gedrückt und somit die Fallselektion abgeschickt haben, werden die Daten vorbereitet und es erscheint wie auch schon bei den anderen Listen das Druckfenster.

Die Selektionen, die man in der Fallselektion angegeben hat, werden im Bereich „Selektion“ nach der Summenzeile „Summe-Gesamt“ aufgeführt.

Es wird nach Voll- und Teilstationär unterschieden. Deshalb ist auch die Berechnung bei Voll- und Teilstationär anders. Nachfolgend wird beschrieben wie die Berechnung erfolgt.

Vollstationäre Fallzahlenberechnung:

Formel: (Aufnahme + Entlassung) / 2

Dies bedeutet, dass eine Aufnahme 0.5 und eine Entlassung 0.5 zählen, wenn der jeweilige Zeitpunkt innerhalb des Auswertungszeitraums liegt. Sind beide im Auswertungszeitraum enthalten wird also die Fallzahl mit 1.0 gezählt.

Beispiel 1:

  • Vollstationärer Aufenthalt
  • Aufnahme: 05.01.2025
  • Entlassung: 20.07.2025
  • Auswertungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.03.2025

Im Beispiel 1 liegt die Aufnahme innerhalb des Auswertungszeitraums, nicht aber die Entlassung. Deshalb wird die Fallzahl nur mit 0.5 gezählt. Somit ergibt sich eine Fallzahl von „0.5“. Formel: (1.0 + 0.0) / 2= (1.0) / 2 = 0.5

Teilstationäre Fallzahlenberechnung:

Formel: ((Aufnahme + Entlassung) / 2) + (Quartalsüberschreitungen)

Dies bedeutet, dass die Aufnahme 0.5 und die Entlassung 0.5 zählen. Zusätzlich wird jede Überschreitung eines Quartals mit 1.0 hinzugerechnet.

Beispiel 2:

  • Teilstationärer Aufenthalt
  • Aufnahme: 05.01.2025
  • Entlassung: 20.07.2025
  • Auswertungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.07.2025

Im Beispiel 2 liegen die Aufnahme und die Entlassung innerhalb des Auswertungszeitraums. Deshalb wird die Fallzahl mit 1.0 gezählt. Zusätzlich müssen die Quartalsüberschreitungen dazugezählt werden. Der Aufenthalt überschreitet das 1. und das 2. Quartal. Somit wird noch 2.0 hinzugezählt. 1.0 und 2.0 ergibt eine Fallzahl von „3.0“. Formel: ((1.0 + 1.0) / 2) + (2.0) = 3.0

Beispiel 3:

  • Teilstationärer Aufenthalt
  • Aufnahme: 05.01.2025
  • Entlassung: 20.07.2025
  • Auswertungszeitraum: 01.01.2025 bis 30.06.2025

Im Beispiel 3 liegt die Aufnahme innerhalb des Auswertungszeitraums, aber die Entlassung nicht. Deshalb wird die Fallzahl nur mit 0.5 gezählt. Zusätzlich müssen die Quartalsüberschreitungen dazugezählt werden. Da der Auswertungszeitraum der 30.06.2025 ist, die Entlassung aber nachher liegt, wird der 30.06.2025 als Ende genommen. Dies bedeutet, dass nur das 1. Quartal überschritten wird. Somit ergibt sich eine Fallzahl von „1.5“. Formel: ((1.0 + 0.0) / 2) + (1.0) = (0.5) + (1.0) = 1.5

Anzahl DRG-Systemzuschläge:

Ein DRG-Systemzuschlag wird erst bei der Abrechnung ermittelt und auf der Rechnung ausgewiesen. Liegt ein Fall innerhalb des Selektionszeitraums, so wird die Anzahl der Systemzuschläge um 1 erhöht.


Es gibt Statistiken für: