Katalogleistungen bearbeiten...: Unterschied zwischen den Versionen
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Pauschale (nur bei Rechnungssatz Ambulante Operation) | Pauschale (nur bei Rechnungssatz Ambulante Operation) | ||
Nach § 9 Abs. 3 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V werden die Sachkosten, die nicht anderweitig abgegolten sind, durch einen pauschalen Zuschlag auf die gesamte Honorarsumme in Höhe von 7 % vergütet. | Nach § 9 Abs. 3 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V werden die Sachkosten, die nicht anderweitig abgegolten sind, durch einen pauschalen Zuschlag auf die gesamte Honorarsumme in Höhe von 7 % vergütet. | ||
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| + | {{!}}Bei der [[Verlauf Übernahme|automatischen Ermittlung]] von [[Katalogleistungen|Katalogleistungen]] aus der [[Fallverlauf|med. Verlaufsdokumentation]] kann eine Leistung in Abhängigkeit von einer Behandlungsdauer in Minuten zugeordnet bzw. ausgeschlossen werden.<br/> | ||
| + | Zur Ermittlung des Entgelts muss der Zeitbedarfs VON erfüllt werden (keine Angabe entspricht keiner Untergrenze).<br/> | ||
| + | Beispiel:<br/> | ||
| + | Bei einer Zeitangabe von 10 bis 20 Minuten für die Abrechnung ist der Zeitbedarf in Minuten von mit dem nächst kleineren Wert der Zeitangabe bis, dem Wert 10, zu erfassen.<br/> | ||
| + | (d.h. die Zeit in der [[Fallverlauf · Bearbeiten|med. Verlaufsdokumentation]] muß die dokumentierte Zeit 10 Minuten überschreiten und darf bis zu 20 Minuten betragen, damit die Leistung zur Abrechnung bereit gestellt wird.) | ||
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| + | {{!}}Zeitbedarf bis | ||
| + | {{!}}Bei der [[Verlauf Übernahme|automatischen Ermittlung]] von [[Katalogleistungen|Katalogleistungen]] aus der [[Fallverlauf|med. Verlaufsdokumentation]] kann eine Leistung in Abhängigkeit von einer Behandlungsdauer in Minuten zugeordnet bzw. ausgeschlossen werden.<br/> | ||
| + | Zur Ermittlung des Entgelts darf der Zeitbedarfs BIS nicht überschritten werden (keine Angabe entspricht keiner Obergrenze).<br/> | ||
| + | Beispiel:<br/> | ||
| + | Bei einer Zeitangabe von 10 bis 20 Minuten für die Abrechnung ist der Zeitbedarf in Minuten von mit dem nächst kleineren Wert der Zeitangabe bis, dem Wert 10, zu erfassen.<br/> | ||
| + | (d.h. die Zeit in der [[Fallverlauf · Bearbeiten|med. Verlaufsdokumentation]] muß die dokumentierte Zeit 10 Minuten überschreiten und darf bis zu 20 Minuten betragen, damit die Leistung zur Abrechnung bereit gestellt wird.) | ||
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Version vom 7. April 2025, 11:36 Uhr
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