Zahlungsfrist

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Hier wird die Zahlungsfrist hinterlegt.

Das Zahlungsziel wird in Tagen angegeben. Anhand dieses Zahlungsziels wird bezogen auf das Rechnungsdatum das Fälligkeitsdatum errechnet.

Die Zahlungsfrist (Skontolinie) muss/sollte für die Krankenkassen in den Versionsdaten der Kostenträger erfasst werden. Für alle Kostenträger bei denen keine individuelle Angabe vorgenommen wurde und für alle Selbstzahler wird der in den „Stammdaten – Abrechnungsdaten – Zahlungsfrist“ erfasste Zeitraum als Skontolinie eingesetzt.

Sofern keine Angabe erfolgt wird als Standardvorbelegung für Krankenkassen eine Skontolinie von 14 Tagen und bei Selbstzahlern eine Skontolinie von 10 Tagen eingesetzt.