Tagesgleich-Fallpauschale

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Die Rechnungsstellung „Tagesgleiche Pflegesätze“ wurde erweitert um die Option „Tagesgleich-Fallpauschale“. Diese Kombination ermöglicht die Abrechnung von individuellen Fallpauschalen die nicht über das G-DRG-System abgebildet werden.

-> Stammdaten/Individuell/Hausstammdaten/Reiter „KFPV“/Rechnungsstellung Hausstammdaten: KFPV

Die entsprechenden Leistungen (Fallpauschalen) werden über die Rubrik „Stammdaten-Abrechnungsdaten-stationäre Leistungen“ verwaltet. Sofern die Fallpauschale von gesetzlichen Kostenträgern und Privatkassen erstattet werden, ist die Leistungsart „Regelbezug“ auszuwählen. Sofern es sich bei der Fallpauschale um einen Rechnungsbetrag handelt der unabhängig von der Aufenthaltsdauer ist, ist die Verrechnungseinheit „Einmalbezug“ auszuwählen.

Die Versionsdaten der Fallpauschale ermöglichen eine Unter- und eine Obergrenze für die Abrechnung einer Fallpauschale zu definieren. Sofern die Aufenthaltsdauer der in einem Fall behandelten Patienten unterhalb der Untergrenze liegt kommt die Fallpauschale nicht zur Anwendung. In diesem Fall werden die über die Abteilungsstammdaten zugewiesenen tagesgleichen Pflegessätze in Rechnung gestellt. Sofern die Aufenthaltsdauer der in einem Fall behandelten Patienten überhalb der Obergrenze liegt, kommt die Fallpauschale nicht zur Anwendung. In diesem Fall werden die über die Abteilungsstammdaten zugewiesenen tagesgleichen Pflegessätze in Rechnung gestellt.