Mitternachtsstatistik-PPBV

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Ermittlung der SOLL-Personalbesetzung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zur Verfügung.


Die Auswertung der PPBV zeigt zusätzlich zu den VZÄ für die Tagschicht auch die Minuten an.
In die Pat.-Minuten zur Ermittlung des Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Tagschicht laufen ein.
Auf Basis der Pat.Anzahl um 12:00 (Bei teilstationären Fällen und vollstationären Fällen mit Hybrid-DRG wird jeweils der halbe Minutenwert angesetzt)

  • Der Pflegegrundwert je Fall (aktuell 33 Minuten)
  • Der Pflegewert auf Basis der Einstufung A_S_

Der Pflegeaufnahmewert (aktuell 75 Minuten) für alle Aufnahmen an dem Kalendertag unabhängig vom Zeitpunkt.
Die Pat.-Minuten dividiert durch 60 Minuten dividiert durch die Standardschichtlänge (5,5 Std.) ergibt das Vollzeitäquivalent (VZÄ).

Ist eine Patientin oder ein Patient teilstationär zu behandeln, sind der Pflegegrundwert nach Absatz 1 Satz 1, der erhöhte Pflegegrundwert nach Absatz 1 Satz 2 und die Minutenwerte nach Absatz 2 Satz 1 für diese Patientin oder diesen Patienten jeweils in halber Höhe zugrunde zu legen. Ist ein Patient teilstationär zu behandeln und wird er wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach in demselben Krankenhaus behandelt, ist der Fallwert nach Absatz 3 nur einmal je Kalenderquartal zugrunde zu legen.

Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Nachschicht wird ermittelt aus der Pat.-Anzahl um 24:00.
Der Wert wird dividiert durch das Patienten/Personal Verhältnis aus der PPUGV,entsprechend der Fachabteilung zur Ermittlung des Pflege-Fachkraft-Verhältnis. Sofern das Ergebnis kleiner als 1 ist wird der Wert 1 gesetzt.
Das Pflege-Fachkraft-Verhältnis wird dividiert durch die Standardschichtlänge (5,5 Std.) hochgerechnet auf eine 8 Std. Schicht.

Die Standardschichtlänge von 5,5 Std. ergibt sich aus einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Std. an 7 Wochentagen (38,5 / 7= 5,5).

In den Stammdaten der Fachabteilungen wird in den Versionsdaten das Verhältnis von Pflegepersonal zu Patienten:innen entsprechend der für die Fachabteilung gültigen Version der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) (Details unter Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) BMG) hinterlegt, ebenso wie die Anzahl der Planbetten.

Die Pflegegrundwerte werden in der Hausstammdaten im Modul STATION hinterlegt.
Die Auswahl der Daten erfolgt über die Fallselektion. Die Auswertung kann über den Drucken-Dialog gedruckt werden. Die Anzeige einer Druckvorschau ist möglich.

Die Auswertung enthält einen Kopf, der die Informationen enthält, welche Auswertung vorliegt und mit welchen Programm sie erstellt wurde. Es wird angegeben, nach welchen Selektionskriterien die Auswertung erstellt wurde. Am Fuß jeder Seite sind noch die Seitenzahl und die Information wann und mit welcher Programmversion die Auswertung erstellt wurde enthalten.