Mahnstufe
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Zu einer Rechnung kann eine Zahlungserinnerung bzw. eine Mahnung erstellt werden. Zu beachten ist, das ein Mahnverfahren nach § 301.1 an gesetzliche Kostenträger nur beleglos durchgeführt werden kann, in Form einer Nachricht. Bei Privatrechnungen an Patient kann ein Mahndruck durchgeführt werden. | ||||||||||||
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