Mahnstufe

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Zu einer Rechnung kann eine Zahlungserinnerung bzw. eine Mahnung erstellt werden.

Zu beachten ist, das ein Mahnverfahren nach § 301.1 an gesetzliche Kostenträger nur beleglos durchgeführt werden kann, in Form einer Nachricht. Bei Privatrechnungen an Patient kann ein Mahndruck durchgeführt werden.
Über die im Rechnungsausgangsbuch integrierte Selektion können fällige Rechnungen, bzw. Mahnungen selektiert werden.

Menübeschreibung
Menüpunkt Icon Short-Cut Bezeichnung Beschreibung
Daten - Speichern und verlassen ImageList1-089.gif Strg+Alt+S Speichern und verlassen. Speichern der aktuellen Eingaben und verlassen des Formulars.
Daten - Speichern Druckvorschau_Btn_02.gif Strg+S Speichern Speichern der aktuellen Eingaben.
Daten - Fenster Schließen ESC Schließen Schließen des akutellen Formulars.
Bearbeiten - Ausschneiden ImageList1-029.gif Strg+X Ausschneiden Ausschneiden des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld und übernehmen in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Kopieren ImageList1-146.gif Strg+C Kopieren Kopieren/übernehmen des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Einfügen ImageList1-148.gif Strg+V Einfügen Einfügen/übernehmen des Inhalts der Zwischenablage in den markierten Bereich im aktuellen Bearbeitungsfeld.


Mahnstufe Auswahlfeld zur Angabe der Mahnstufe der Rechnung
0 = keine Mahnung erstellt
6 = Zahlungserinnerung erstellt
7 = 1. Mahnung erstellt
8 = 2. Mahnung erstellt
Mahndatum Als Erstellungsdatum der Mahnung wird das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen. Das Datum kann frei gewählt werden. Im Rahmen des beleglosen Datenaustauschs ist kein Vordatierung über das aktuelle Tagesdatum zulässig und keine Rückdatierung die kleiner ist als das Rechnungsdatum.
Mahngebühr Angabe einer Mahngebühr die erhoben wird. Im Rahmen des beleglosen Datenaustauschs nach § 301.1 kann keine Mahngebühr übermittelt werden.
Zahlbetrag verrechnen Auswahlfeld zur Angabe ob ein im Feld "bezahlter Betrag" im Reiter "Allgemein" der Rechnung in Abzug gebracht werden soll. Im Rahmen des beleglosen Datenaustauschs nach § 301.1 kann kein Teilzahlungsbetrag übermittelt werden.
OK Die Mahnung bzw. die Zahlungserinnerung wird erstellt und das Mahndatum wird in der Rechnung entsprechend der Mahnstufe gespeichert.
Abbrechen Die Erstellung der Mahnung bzw. der Zahlungserinnerung wird abgebrochen. Es erfolgt kein Druck, bzw. Nachrichtenausgang und kein Eintrag in den Rechnungsdaten.