KFPV mit MwSt

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Mehrwertsteuer

Leistungen im Gesundheitswesen sind in Deutschland in der Regel nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Im Klinik Assistenten können Mehrwertsteuerfreie und Mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erstellt und abgerechnet werden. Dabei findet eine Unterscheidung statt in Rechnungen die beleglos an die Kostenträger übermittelt werden müssen z.B. nach § 301.1 SGB V und Rechnungen die per Beleg an andere Kostenträger gestellt werden.

Im Rahmen der beleglosen Datenübermittlung bestehen zur Zeit keine Möglichkeiten die MwSt. gesondert auszuweisen, bei der Übermittlung werden aus diesem Grund die Leistungen immer als Bruttobetrag ausgewiesen. Bei einer Rechnungsstellung ausschließlich auf Papier die sich nicht an Vorgaben des SGB V orientieren kann ein Ausweis der Nettobeträge vorgenommen werden

Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt immer je Buchungs- bzw. Rechnungsposition, damit wird das Thema der Mehrwertsteuerverprobung umgangen.

Der Positionsbetrag wird ermittelt aus:
NettoBetrag + Mehrwertsteuer = Bruttobetrag (kaufmännisch gerundet)
BruttoBetrag * Anteilige Übernahmeprozente des Kostenträgers = EinzelBetrag (kaufmännisch gerundet)
EinzelBetrag * Menge = Positionsbetrag (kaufmännisch gerundet)

Beispiel:
7,70 €uro + 19% MwSt. = 9,163 -> 9,16 €uro
9,16 €uro * 60% (z.B. Beihilfe) = 5,496 -> 5,50 €uro
5,50 €uro * Menge 3 = 16,50 -> 16,50 €uro

Kostenträger mit ausgewiesener Mehrwertsteuer

Der Ausweis von Nettobeträgen auf den Rechnungen wird auf Basis der Kostenträgerstammdaten festgelegt. Alle Kostenträger die einer Kostenträgergruppe zugeordnet sind, bei denen der Typ „Sonstige“ festgelegt wurde, kann eine Rechnung mit Ausweis der Nettobeträge erstellt werden. Bei allen Kostenträgern die einer Kostenträgergruppe zugeordnet sind, bei denen ein anderer Typ (z.B. Gesetzl. Krankenversicherung) festgelegt wurde, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis von Nettobeträgen.

In den Stammdaten der Kostenträger wird die Kostenträgergruppe im Reiter/Tabsheet Allgemein zugeordnet.

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In den Stammdaten der Kostenträgergruppe wird der Typ im Reiter/Tabsheet Allgemein festegelegt.

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Neben den Kostenträgern die einer Kostenträgergruppe zugewiesen sind, bei denen der Typ „Sonstige“ festgelegt wurde, wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen bei sog. Selbstzahlern. In der Fallbearbeitung wird im Reiter/Tabsheet Kostenträger ein „Selbstzahler“ über den Button „Selbstzahler“ angelegt. Bei einem Selbstzahler wird der Patient als Rechnungsempfänger gesetzt, ohne dass in den Stammdaten ein Kostenträger angelegt werden muss.

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Leistungen mit Mehrwertsteuer

Stationäre Leistungen

In den Stammdaten der stationären Leistungen wird der Mehrwertsteuersatz in den Versionsdaten der Leistung hinterlegt.

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Ambulante Leistungen

In den Stammdaten der ambulanten Leistungen besteht bei „Sachleistungen“ die Möglichkeit einen Mehrwertsteuersatz zu hinterlegen.

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Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuer

Bei der Rechnungsstellung an Kostenträger die einer Kostenträgergruppe zugeordnet sind, bei der der Typ „Sonstige“ festgelegt wurde, kann der Einzelbetrag als Netto-Betrag ausgewiesen werden. Die Rechnungsstellung an „Selbstzahler“ ist identisch.

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Bei der Rechnungsstellung an Kostenträger die einer Kostenträgergruppe zugeordnet sind, bei der nicht der Typ „Sonstige“ festgelegt wurde, wird Einzelbetrag als Brutto-Betrag ausgewiesen werden. Der Druck bildet die im Rahmen der beleglosen Datenübermittlung versendeten Daten ab. Sofern keine Übermittlung von Sachleistungen möglich ist, können die entsprechenden Rechnungspositionen nicht abgerechnet werden.

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Buchungsbereitstellung

Bei der Übergabe der Daten an die Buchhaltung (Debitoren-Soll-Stellung) werden immer die Brutto-Beträge der einzelnen Buchungspositionen übermittelt.

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