Hausstammdaten: KFPV Teilstationaer
Im Reiter Teilstationär unter den Reiter KFPV in den Hausstammdaten, werden Vorgaben zur Steuerung der täglichen Behandlungszeiten zur festgelegt. Bei einer teilstationären Behandlung muss bei einer Abwesenheit von mehr als vierundzwanzig Stunden dies dem Kostenträger in der Entlassungsanzeige mitgeteilt werden (siehe Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung / Durchführungshinweise).
| ||||
| ||||
|