G-AEP Kriterien: Unterschied zwischen den Versionen

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= Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit stationärer Behandlungen)'''<br/>
 
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'''A Schwere der Erkrankung'''<br/>
 
'''A Schwere der Erkrankung'''<br/>
A1 PlötzlicheBewusstlosigkeitoderakuterVerwirrtheitszustand(KomaoderNichtansprechbarkeit)
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* A1 Plötzliche Bewusstlosigkeit oder akuter Verwirrtheitszustand(Koma oder Nichtansprechbarkeit)
A2 Pulsfrequenz:<50/minoder>140/min
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* A2 Pulsfrequenz: < 50/min oder > 140/min
A3 Blutdruck: systolisch<90oder>200mmHg/diastolisch<60oder>120mmHg
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* A3 Blutdruck: systolisch < 90 oder > 200mmHg/diastolisch < 60 oder > 120mmHg
A4 AkuterVerlustderSeh-oderdesGleichgewichtssinnes
+
* A4 Akuter Verlust der Seh- oder des Gleichgewichtssinnes
A5 AkuterVerlustderHörfähigkeitz
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* A5 Akuter Verlust der Hörfähigkeit
A6 AkuteLähmungoderprogrdienteLähmungoderandereakuteneurologischeSymptomatik
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* A6 Akute Lähmung oder progrdiente Lähmung oder andere akute neurologische Symptomatik
A7 LebensbedrohlicheInfektionoderanhaltendesoderintermittierendesFieber(>38,0°CKerntemperatur)
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* A7 Lebensbedrohliche Infektion oder anhaltendes oder intermittierendes Fieber( > 38,0°C Kerntemperatur)
A8 Akute/ subakuteBlutungund/oderinterventionsbedürftigerHämoglobinabfall
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* A8 Akute/ subakute Blutung und/oder interventions bedürftiger Hämoglobinabfall
A9 SchwereElektrolytstörungoderBlutgasentgleisungoderaktuelleEntgleisungharnpflichtigerSubstanzen
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* A9 Schwere Elektrolytstörung oder Blutgasentgleisung oder aktuelle Entgleisung harnpflichtiger Substanzen
A10 Akuteoderprogredientesensorische,motorische,funktionelle, zirkulatorischeoderrespiratorischeoderdermatologischeStörungen sowieSchmerzzustände,diedenPatientennachdrücklichbehindernodergefährden
+
* A10 Akute oder progredientesensorische, motorische, funktionelle, zirkulatorische oder respiratorische oder dermatologische Störungen sowie Schmerzzustände, die den Patienten nachdrücklich behindern oder gefährden
A11 DringenderVerdachtoderNachweiseinermyokardialenIschämie
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* A11 Dringender Verdacht oder Nachweis einer myokardialen Ischämie
A12 Krankheit,dieeineBehandlungmitonkologischenChemotherapeutikaoderanderenpotenziell lebensbedrohlichenSubstanzenerfordert
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* A12 Krankheit, die eine Behandlung mit onkologischen Chemotherapeutika oder anderen potenziell lebensbedrohlichen Substanzen erfordert
'''B IntensitätderBehandlung'''<br/>
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'''B Intensität der Behandlung'''<br/>
B1 Kontinuierlichebzw.intermittierendeintravenöseMedikation/Infusion(schließtSondenernährungnichtein)
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* B1 Kontinuierliche bzw. intermittierende intravenöse Medikation/Infusion(schließt Sondenernährung nicht ein)
B2 Operation,Interventionoder speziellediagnostischeMaßnahmeinnerhalbdernächsten24Stunden,diediebesonderen Mittelund
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* B2 Operation, Intervention oder spezielle diagnostische Maßnahme innerhalb der nächsten 24 Stunden, die die besonderen Mittel und Einrichtungen eines Krankenhauses erfordert
EinrichtungeneinesKrankenhauseserfordert
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* B3 Mehrfache Kontrolle der Vitalzeichen, auch mittels Monitor, mindestens alle 4 Stunden
B3 MehrfacheKontrollederVitalzeichen,auchmittelsMonitor,mindestensalle4Stunden
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* B4 Behandlung auf einer Intensivstation ja
B4 BehandlungaufeinerIntensivstationja
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* B5 Intermittierende, mehrmals täglicheoder kontinuierliche, assistierte oder kontrollierte Beatmung
B5 Intermittierende,mehrmals täglicheoder kontinuierliche,assistierteoder kontrollierteBeatmung
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'''C Operation/Invasive Maßnahme(außer Notfallmaßnahmen)'''<br/>
'''C Operation/InvasiveMaßnahme(außerNotfallmaßnahmen)'''<br/>
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* C1 Operation/Prozedur, die unstrittig nicht ambulant erbracht werden kann
C1 Operation/Prozedur,dieunstrittignichtambulanterbrachtwerdenkann
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* C2 Leistungen, die gemäß des Vertrages nach § 115b bs.1 SGBV in der Regel ambulant erbracht werden sollen(mit[*] Sternchen gekennzeichnete Leistungen aus dem aktuellen Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach Anlage1(und ein Kriterium der allgemeinen Tatbeständegemäß § 3Abs. 3 des Vertrages nach § 115b Abs.1 SGBV erfüllen
C2 Leistungen,diegemäßdesVertragesnach§115bbs.1SGBVinderRegelambulanterbrachtwerdensollen(mit[*] SternchengekennzeichneteLeistungenausdemaktuellenKatalogambulanterOperationenundstationsersetzenderEingriffenachAnlage1(
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'''D Komorbiditäten in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen'''<br/>
undeinKriteriumderallgemeinenTatbeständegemäߧ3Abs.3desVertragesnach§115bAbs.1SGBVerfüllen
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* D1 Signifik antpathologische Lungenparameter
'''D KomorbiditäteninVerbindungmitOperationenoderkrankenhausspezifischenMaßnahmen'''<br/>
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* D2 Schlafapnoe-Syndrom: Anamnestisch bekanntes mittel schweres oder schweres Schlafapnoe-Syndrom
* D1 SignifikantpathologischeLungenparameter
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* D3 Blutkrankheiten: Operationsrelevante Gerinnungsstörung; operations relevante,therapiepflichtige Blutkrankheit
* D2 Schlafapnoe-Syndrom:Anamnestischbekanntesmittelschweresoder schweresSchlafapnoe-Syndrom
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* D4 Manifeste Herzerkrankungen: Anginapectoris Grad III oder IV(NYHA); manifeste Herzinsuffizienz Grad III oder IV(NYHA)
* D3 Blutkrankheiten:OperationsrelevanteGerinnungsstörung;operationsrelevante,therapiepflichtigeBlutkrankheit
+
* D5 Maligne Hyperthermie in der Eigen- oder Familienanamnese
* D4 ManifesteHerzerkrankungen:AnginapectorisGradIIIoderIV(NYHA);manifesteHerzinsuffizienzGradIIIoderIV(NYHA)
+
* D6 Patienten, bei denen eine besonders überwachungspflichtige Behandlung der folgenden Erkrankungen dokumentiert ist:
* D5 MaligneHyperthermieinderEigen-oderFamilienanamnese
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** endokrine Erkrankungen(z.B.Diabetes)
* D6 Patienten,beideneneinebesondersüberwachungspflichtigeBehandlungderfolgendenErkrankungendokumentiertist:
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** Obstruktie Lungenerkrankungen
** -endokrineErkrankungen(z.B.Diabetes)
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** Schlaganfall und/oder Herzinfarkt
** -ObstruktieLungenerkrankungen
+
** Behandlungsrelevante Nieren-/Leberfunktionsstörung
** -Schlaganfallund/oderHerzinfarkt
+
** schwere Immundefekte
** -BehandlungsrelevanteNieren-/Leberfunktionsstörung
+
** Bluthochdruck mit Gefahr der Entgleisung
** - schwereImmundefekte
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'''E Notwendigkeit intensiver Betreuung in Verbindung mit Operationen oder anderen krankenhausspezifischen Maßnahmen'''<br/>
** -BluthochdruckmitGefahrderEntgleisung
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* E1 Voraussichtliche postoperative Überwachungspflicht über 12 Stunden nach Narkose- oder Interventionsende
'''E NotwendigkeitintensiverBetreuunginVerbindungmitOperationenoderanderenkrankenhausspezifischen
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Maßnahmen'''<br/>
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* E1 VoraussichtlichepostoperativeÜberwachungspflichtüber12StundennachNarkose-oderInterventionsende
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* E2 Amputationen/Replantationen
 
* E2 Amputationen/Replantationen
* E3 GefäßchirurgischeOperationen(arteriellund/oder zentral)
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* E3 Gefäßchirurgische Operationen(arteriell und/oder zentral)
* E4 EinsatzundEntfernungvonstabilisierendenImplantaten,ausgenommenz.B.nachunkompliziertenHand-,Handgelenks- sowie Fuß-undSprunggelenksoperationen
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* E4 Einsatz und Entfernung von stabilisierenden Implantaten, ausgenommen z.B. nach unkomplizierten Hand-, Handgelenks- sowie Fuß-und Sprunggelenksoperationen
* E5 Einsatz vonDrainageschläuchenmit kontinuierlicherFunktionskontrolle
+
* E5 Einsatz von Drainageschläuchen mit kontinuierlicher Funktionskontrolle
* E6 KathetergestützteSchmerztherapie
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* E6 Katheter gestützte Schmerztherapie
'''F SozialeFaktoren,aufgrundderereinesofortigemedizinischeVersorgungdesPatientennichtmöglichwäre,in
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'''F Soziale Faktoren, aufgrund derer eine sofortige medizinische Versorgung des Patienten nicht möglich wäre, in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen -geprüft und dokumentiert '''<br/>
VerbindungmitOperationenoderkrankenhausspezifischenMaßnahmen-geprüftunddokumentiertF1 FehlendeKommunikationsmöglichkeit,daderPatientalleinlebtundkeinTelefonerreichenkann'''<br/>
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F1 Fehlende Kommunikationsmöglichkeit, da der Patient alle in lebt und kein Telefon erreichen kann
* F2 KeineTransportmöglichkeitoder schlechteErreichbarkeitdurchStellen,dieNotfallhilfeleistenkönnten
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* F2 Keine Transportmöglichkeit oder schlechte Erreichbarkeit durch Stellen, die Notfallhilfe leisten könnten
* F3 MangelndeEinsichtsfähigkeitdesPatienten
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* F3 Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten
* F4 FehlendeVersorgungsmöglichkeiten
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* F4 Fehlende Versorgungsmöglichkeiten

Aktuelle Version vom 5. April 2019, 09:07 Uhr

G-AEP-Kriterien (German appropriate evaluation protocol = Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit stationärer Behandlungen)
A Schwere der Erkrankung

  • A1 Plötzliche Bewusstlosigkeit oder akuter Verwirrtheitszustand(Koma oder Nichtansprechbarkeit)
  • A2 Pulsfrequenz: < 50/min oder > 140/min
  • A3 Blutdruck: systolisch < 90 oder > 200mmHg/diastolisch < 60 oder > 120mmHg
  • A4 Akuter Verlust der Seh- oder des Gleichgewichtssinnes
  • A5 Akuter Verlust der Hörfähigkeit
  • A6 Akute Lähmung oder progrdiente Lähmung oder andere akute neurologische Symptomatik
  • A7 Lebensbedrohliche Infektion oder anhaltendes oder intermittierendes Fieber( > 38,0°C Kerntemperatur)
  • A8 Akute/ subakute Blutung und/oder interventions bedürftiger Hämoglobinabfall
  • A9 Schwere Elektrolytstörung oder Blutgasentgleisung oder aktuelle Entgleisung harnpflichtiger Substanzen
  • A10 Akute oder progredientesensorische, motorische, funktionelle, zirkulatorische oder respiratorische oder dermatologische Störungen sowie Schmerzzustände, die den Patienten nachdrücklich behindern oder gefährden
  • A11 Dringender Verdacht oder Nachweis einer myokardialen Ischämie
  • A12 Krankheit, die eine Behandlung mit onkologischen Chemotherapeutika oder anderen potenziell lebensbedrohlichen Substanzen erfordert

B Intensität der Behandlung

  • B1 Kontinuierliche bzw. intermittierende intravenöse Medikation/Infusion(schließt Sondenernährung nicht ein)
  • B2 Operation, Intervention oder spezielle diagnostische Maßnahme innerhalb der nächsten 24 Stunden, die die besonderen Mittel und Einrichtungen eines Krankenhauses erfordert
  • B3 Mehrfache Kontrolle der Vitalzeichen, auch mittels Monitor, mindestens alle 4 Stunden
  • B4 Behandlung auf einer Intensivstation ja
  • B5 Intermittierende, mehrmals täglicheoder kontinuierliche, assistierte oder kontrollierte Beatmung

C Operation/Invasive Maßnahme(außer Notfallmaßnahmen)

  • C1 Operation/Prozedur, die unstrittig nicht ambulant erbracht werden kann
  • C2 Leistungen, die gemäß des Vertrages nach § 115b bs.1 SGBV in der Regel ambulant erbracht werden sollen(mit[*] Sternchen gekennzeichnete Leistungen aus dem aktuellen Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach Anlage1(und ein Kriterium der allgemeinen Tatbeständegemäß § 3Abs. 3 des Vertrages nach § 115b Abs.1 SGBV erfüllen

D Komorbiditäten in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen

  • D1 Signifik antpathologische Lungenparameter
  • D2 Schlafapnoe-Syndrom: Anamnestisch bekanntes mittel schweres oder schweres Schlafapnoe-Syndrom
  • D3 Blutkrankheiten: Operationsrelevante Gerinnungsstörung; operations relevante,therapiepflichtige Blutkrankheit
  • D4 Manifeste Herzerkrankungen: Anginapectoris Grad III oder IV(NYHA); manifeste Herzinsuffizienz Grad III oder IV(NYHA)
  • D5 Maligne Hyperthermie in der Eigen- oder Familienanamnese
  • D6 Patienten, bei denen eine besonders überwachungspflichtige Behandlung der folgenden Erkrankungen dokumentiert ist:
    • endokrine Erkrankungen(z.B.Diabetes)
    • Obstruktie Lungenerkrankungen
    • Schlaganfall und/oder Herzinfarkt
    • Behandlungsrelevante Nieren-/Leberfunktionsstörung
    • schwere Immundefekte
    • Bluthochdruck mit Gefahr der Entgleisung

E Notwendigkeit intensiver Betreuung in Verbindung mit Operationen oder anderen krankenhausspezifischen Maßnahmen

  • E1 Voraussichtliche postoperative Überwachungspflicht über 12 Stunden nach Narkose- oder Interventionsende
  • E2 Amputationen/Replantationen
  • E3 Gefäßchirurgische Operationen(arteriell und/oder zentral)
  • E4 Einsatz und Entfernung von stabilisierenden Implantaten, ausgenommen z.B. nach unkomplizierten Hand-, Handgelenks- sowie Fuß-und Sprunggelenksoperationen
  • E5 Einsatz von Drainageschläuchen mit kontinuierlicher Funktionskontrolle
  • E6 Katheter gestützte Schmerztherapie

F Soziale Faktoren, aufgrund derer eine sofortige medizinische Versorgung des Patienten nicht möglich wäre, in Verbindung mit Operationen oder krankenhausspezifischen Maßnahmen -geprüft und dokumentiert
F1 Fehlende Kommunikationsmöglichkeit, da der Patient alle in lebt und kein Telefon erreichen kann

  • F2 Keine Transportmöglichkeit oder schlechte Erreichbarkeit durch Stellen, die Notfallhilfe leisten könnten
  • F3 Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten
  • F4 Fehlende Versorgungsmöglichkeiten