Fallkostenträgerübersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Stationäre und teilweise auch teilstationäre Krankenhausleistungen werden seit 2004 nach dem durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis related groups) abgerechnet. In der Psychiatrie kann seit 2013 nach PEPP (pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik), die Abrechnung von Leistungen zwischen Kliniken und Krankenkassen vorgenommen werden.
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Version vom 22. Oktober 2018, 17:21 Uhr

{{GridVorlage |Modulname=KFPV

|Inhalt=Es wird eine Übersicht mit allen Fällen angezeigt, bei denen Angaben zu einer [[Fall-Kostenträger: MDK|MDK-Prüfung] vorliegen.

|GridToolbarNeu=<set:off> |GridToolbarLoeschen=<set:off> |GridToolbarAendern=<set:off>

|Tabelleninhalt= |Fall-Nr. |Fallnummer zum Fall bei dem eine Behandlungsunterbrechung auftritt. |-

|Patienten-Nr. |Nummer des/r Patienten/in aus dem Modul Patient zum Fall. |-

|Vorname |Vorname des/r Patienten/in. |-

|Familienname |Familienname des/r Patienten/in. |-

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|Geschlecht |Geschlecht des/r Patienten/in. |-

|Geb.-Datum |Geburtsdatum des/r Patienten/in. |-

|Datum Aufnahme |Das erste Aufnahmedatum zum Fall. |-

|Datum Entlassung |Das letzte Aufnahmedatum zum Fall. |-

|DRG |G-DRG/PEPP der zu dem Fall ermittelt wurde.
Stationäre und teilweise auch teilstationäre Krankenhausleistungen werden seit 2004 nach dem durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystem G-DRG (German Diagnosis related groups) abgerechnet. In der Psychiatrie kann seit 2013 nach PEPP (pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik), die Abrechnung von Leistungen zwischen Kliniken und Krankenkassen vorgenommen werden. |-


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