Fall-Rechnung: Allgemein

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Der Reiter allgemein beinhaltet die Basisdaten einer Rechnung.
Menübeschreibung
Menüpunkt Icon Short-Cut Bezeichnung Beschreibung
Daten - Speichern und verlassen ImageList1-089.gif Strg+Alt+S Speichern und verlassen. Speichern der aktuellen Eingaben und verlassen des Formulars.
Daten - Speichern Druckvorschau_Btn_02.gif Strg+S Speichern Speichern der aktuellen Eingaben.
Daten - Fenster Schließen ESC Schließen Schließen des akutellen Formulars.
Bearbeiten - Ausschneiden ImageList1-029.gif Strg+X Ausschneiden Ausschneiden des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld und übernehmen in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Kopieren ImageList1-146.gif Strg+C Kopieren Kopieren/übernehmen des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Einfügen ImageList1-148.gif Strg+V Einfügen Einfügen/übernehmen des Inhalts der Zwischenablage in den markierten Bereich im aktuellen Bearbeitungsfeld.
Mahnung
100%
Mahnstufe Über den Button Mahnung kann die Rechnung in der nächsten Mahnstufe erstellt werden.


Storno
100%
Stornierung Über den Button Storno kann die Rechnung storniert werden.


Feld Bemerkung
Rechnungsnummer Anzeige der vergebenen Rechnungsnummer

Sofern das Feld LEER ist oder mit <auto> gefüllt kann eine Rechnungsnummer manuell vergeben werden.
Im Feld „Rechnungsnummer“ kann eine Rechnungsnummer manuell eingegeben werden, unter der die Rechnung erstellt wird, sofern die Rechnungsnummer noch nicht belegt ist.
Über die Eingabe die Rechnungsnummer mit dem Zeichen ‚+‘ oder ‚-‘ abzuschließen, wird beginnend von der eingegeben Nummer die nächste freie Rechnungsnummer gesucht und automatisch vergeben.

  • ‚+‘ die nächst höhere freie Rechnungsnummer
  • ‚-‘ die nächst niedrigere freie Rechnungsnummer
  • <auto> es wird die nächste freie Rechnungsnummer vergeben entsprechend der Vorgabe in den Hausstammdaten.
Zeitraum von Beginn des Abrechnungszeitraums der Rechnung
Zeitraum bis Ende des Abrechnungszeitraums der Rechnung
Mahnstufe Auswahlfeld zur Angabe der Mahnstufe der Rechnung
0 = keine Mahnung erstellt
6 = Zahlungserinnerung erstellt
7 = 1. Mahnung erstellt
8 = 2. Mahnung erstellt
Datum Zahlungserinnerung Anzeige des Datums an dem die Zahlungserinnerung erstellt wurde.

Wir die Mahnstufe manuell zurück gesetzt wird automatisch das Datum an dem die Zahlungserinnerung erstellt wurde gelöscht.

Rechnungsbetrag Anzeige des Rechnungsbetrags
Prüfungsvermerk Auswahlfeld zur Angabe des Prüfungsvermerks des Kostenträgers zu der Rechnung
0 = Kein Prüfungsvermerk
1 = Rechnungsbetrag anerkannt
2 = Rechnung wird geprüft
3 = Rechnung bereits bezahlt
4 = Rechnungsempfänger nicht Kostenträger
5 = Rechnung teilweise anerkannt
6 = BG-Fall
7 = Rechnung Papierform kein belegloser Datenaustausch

Die Angabe zum Prüfungsvermerk wird aus dem ZAHL-Satz den die Kostenträger beleglos übermitteln gesetzt.

Zahlungsstatus Auswahlfeld zur Angabe des Zahlungsstatus der Rechnung.
0 = offen
1 = Teilzahlung
2 = ausgeglichen

Der „Zahlungsstatus“ kann manuell geändert werden, dazu stehen drei Möglichkeiten (offen, Teilzahlung und ausgeglichen) zu Verfügung. Wird der Zahlstatus auf ausgeglichen gesetzt, wird der Rechnungsbetrag in das Feld „bezahlter Betrag“ übernommen. Der Zahlungsstatus Teilzahlung dient zur Kennzeichnung von nicht komplett bezahlten Rechnungen. Die Angabe „bezahlter Betrag“ ist insbesondere durch die Abzüge der Kostenträger für die integrierte Versorgung eine wertvolle Unterstützung.

Datum 1. Mahnung Anzeige des Datums an dem die 1. Mahnung erstellt wurde.

Wird die Mahnstufe manuell zurück gesetzt wird automatisch das Datum an dem die 1. Mahnung erstellt wurde gelöscht.

Betrag gekürzt (§140) Individuell für jeden Kostenträger kann der Rechnungsbetrag der verbucht wird entsprechend der Angaben des Kostenträgers gekürzt werden. Der dem Kostenträger in Rechnung gestellte Rechnungsbetrag wird nicht durch die Einstellung in den Versionsstammdaten des Kostenträgers im Feld "Kürzung nach § 40 SGB" nicht gekürzt, es wird ausschließlich ein zusätzlicher Buchungssatz erzeugt der als Abzug in der Buchhaltung berücksichtigt wird, damit das Debitorenkonto des Kostenträgers automatisch ausgeglichen werden kann.
  • Abschluss von integrierten Versorgungsverträgen nach § 140 a SGB V
Ein Abzug durch eine Krankenkasse darf erst vorgenommen werden, wenn diese einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat.

Der Geltungsbereich der Anschubfinanzierung erstreckt sich nur auf die Integrationsverträge mit dem Datum ab 01.01.2004. Darunter können auch Altverträge subsumiert werden, soweit sie an die seit 01.01.2004 geltenden gesetzlichen Vorgaben angepasst worden sind. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Partner des Altvertrages auch nach Maßgabe des geänderten § 140 b SGB V weiterhin als Vertragspartner zugelassen sind. Dies ist bspw. nicht der Fall, soweit eine Kassenärztliche Vereinigung Vertragspartner eines Altvertrages ist.

  • Finanzierungsvolumen nach § 140 d SGB V
Nach § 1404 d SGB V sind in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils Mittel bis zu 1% von den an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu zahlenden Gesamtvergütungen sowie von den Rechnungen der Krankenhäuser für voll- und teilstationäre Leistungen einzubehalten, soweit die einbehaltenen Mittel zur Umsetzung von geschlossenen Integrationsverträgen erforderlich sind. Kürzungen von Krankenhausrechnungen können daher pro Krankenkasse und pro Jahr maximal in Höhe von 1% vorgenommen werden.
angewiesener Betrag Der Betrag der vom Kostenträger zur Zahlung angewiesen wurden, der Betrag wird aus dem ZAHL-Satz den die Kostenträger beleglos übermitteln übernommen.
bezahlter Betrag Der Betrag der auf dem Bankkonto als Zahlungseingang vorliegt.

Mit der Tastenkomibination <STRG> für bezahlt, kann der Rechnungsbetrag, ggf. um den Abzug für die integrierte Versorgung nach § 140 korrigiert, übernommen werden.

Zahlungseingang Das Datum an dem auf dem Bankkonto die Zahlung eingegangen ist.
Datum 2. Mahnung Anzeige des Datums an dem die 2. Mahnung erstellt wurde.

Wird die Mahnstufe manuell zurück gesetzt wird automatisch das Datum an dem die 2. Mahnung erstellt wurde gelöscht.

Vorauszahlung Der Betrag einer vom Kostenträger geleisteten Vorauszahlung, der Betrag der Vorauszahlung wird auf der Rechnung aufgeführt und vom Rechnungsbetrag ind Abzug gebracht.
Minderung (GOÄ) Sofern Leistungsziffern entsprechend dem Leistungskatalog der GoÄ auf der Rechnung aufgeführt werden können die sich daraus ergebenden Beträge nach § 6 GoÄ gemindert werden. Die Minderung wird in den Hausstammdaten vereinbart.