Fall-Kostenträger: Allgemein

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Hier werden die allgemeinen Daten des Versicherten angezeigt. Dies ist der Reiter Allgemein im Fall-Kostenträger.
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Feld Bemerkung
Versichertennummer Die Versichertennummer des Versicherten.

Für alle Fälle die ab dem 01.01.2015 aufgenommen werden dürfen nur noch Versichertennummern bei GKV-Patienten verwendet werden die mit einem Buchstaben beginnen.
Die Krankenversichertennummer ist eine von der Krankenkasse vergebene Nummer zur eindeutigen Identifikation eines jeden einzelnen Versicherten. Sie ist auf der Krankenversichertenkarte/eGK enthalten. Die Krankenversichertennummer ist in der auf der Krankenversichertenkarte/eGK angegebenen Länge und Ausprägung - einschließlich evtl. vorhandener führender Nullen - zu übermitteln.
Liegt die Krankenversichertenkarte/eGK bei der Aufnahme des Patienten nicht vor, so kann die Krankenversicherten-Nr. aus dem Einweisungsvordruck des Vertragsarztes übernommen werden.
Bei Notfallaufnahmen von Patienten, deren Krankenversicherten-Nr. nicht ermittelt werden kann, wird die Krankenversicherten-Nr. von der Krankenkasse gemeldet.
Bei Neugeborenen (eigener Fall), die noch keine Krankenversicherten-Nr. haben, bleibt das Feld leer. Bei gesunden Neugeborenen muss in den Datenmeldungen zu einer Geburt für nicht im Ausland versicherte Mütter die Krankenversicherten-Nr. der Mutter angegeben werden. Siehe dazu auch Kapitel 1.4.1 ”Versorgung von Neugeborenen im G-DRG-System”.

Versichertenstatus Der Status / Ost-West-KZ.

Für alle Fälle die ab dem 01.01.2015 aufgenommen werden ist der Status der Versichertenkarte nicht mehr erforderlich.

Gültigkeit MM/JJ Die Gültigkeit im Format MM/JJ.

Die Gültigkeit der Versichertenkarte ist nur noch in den Fällen anzugeben, in denen die 1. Stelle der Versichertennummer kein Buchstabe ist.
Sofern die Gültigkeit der Versichertenkarte manuell erfasst wird ist diese immer vollständig, d.h. mit MM und JJ anzugeben.
Für alle Fälle die ab dem 01.01.2015 aufgenommen werden ist die Gültigkeit der Versichertenkarte nicht mehr erforderlich.

Versicherungsbeginn Datumsfeld zum hinterlegen des Versicherungsbeginns.
Versicherungsende Datumsfeld zum hinterlegen des Versicherungsende.
Versichertenart Auswahlfeld zur Angabe der hinterlegten Versichertenarten.

Die Angabe zur Versichertenart ist für alle Fälle die ab dem 01.01.2015 aufgenommen werden obligatorisch.
Die Versichertenart enthält die Information über die Art der Versicherung (Mitglied / Familienversicherter / Rentner. Die Versichertenart ist auf der eGK enthalten. Bei Auslandsversicherten: '9'.

Besonderer Personenkreis Auswahlfeld zur Angabe der hinterlegten Personenkreise.

Dieses Feld gibt die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe an. Die Kennzeichnung erfolgt wie folgt:

4 = BSHG (Bundessozialhilfegesetz) § 264 SGB V ,
6 = BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges),
7 = SVA -Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht: - Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand,
8 = SVA -Kennzeichnung, pauschal.
9 = Auslandsversicherter
DMP-Teilnahme Auswahlfeld zur Angabe der hinterlegten DMP-Teilnahmekennungen.

Das Feld gibt die Teilnahme des Versicherten an einem Disease Management Programm an. Das DMP-Kennzeichen findet derzeit aufgrund bilateraler vertraglicher Verpflichtungen von einzelnen Kostenträgern und Leistungserbringern noch Verwendung. Zur Abbildung dieser Verträge zu Disease-Management-Programmen kann das DMP-Kennzeichen weiterhin gemäß §291 Abs. 2a Satz 3 SGB V auf der eGK gespeichert werden, da es sich dabei um Angaben nach § 53 SGB V bzw. Angaben zum Nachweis von zusätzlichen Vertragsverhältnissen handelt. Bei Auslandsversicherten: '9'.

Aktenzeichen Das Aktenzeichen dient der Krankenkasse zur internen Zuordnung des Behandlungsfalls. Es wird von der Krankenkasse mit dem Kostenübernahmesatz übermittelt.
Pers.Nr. Die Personennummer, bei einer PKV die am DTA teilnimmt, muss die erste Stelle ein großes "P" aufweisen gefolgt von einer vierstelligen Zahl.
Fallnr. Kostenträger Die Fall-Nummer dient der Krankenkasse zur internen Zuordnung des Behandlungsfalles. Sie wird dem Krankenhaus von der Krankenkasse mit dem Kostenübernahmesatz übermittelt.
Regelleistungen % Die Regelleistungen in Prozent.
Wahlleistungen % Die Wahlleistungen in %.
SKB-Kennz. Auswahlfeld zum hinterlegen des SKB-Kennzeichens.
  1. 1 = keine Zuzahlungspflicht
  2. 2 = Zuzahlung verrechnet und vom Versicherten vollständig geleistet - die Quittung vorbelegt.
  3. 4 = keine Zuzahlungspflicht §62
  4. 5 = keine Zuzahlungspflicht §61
  5. 6 = geringe Zuzahlung wg. gültiger Quittung voll geleistet - die Quittung vorbelegt.
  6. 7 = geringere Zuzahlung wg. Gültiger Quittung - die Rechnung vorbelegt.
  7. 8 = Zuzahlung verrechnet und vom Versicherten nicht/teilweise geleistet - die Rechnung vorbelegt.
SKB-Tage gesamt Die gesamten SKB-Tage.
SKB-Tage bezahlt Die bezahlten SKB-Tage
Vertragskennzeichen Erfolgt die Behandlung und/oder Abrechnung auf Basis individueller Verträge (z.B. integrierte Versorgung, Modellvorhaben nach § 64b Abs. 1 SGB V oder DMP) ist das Vertragskennzeichen des zu Grunde liegenden Vertrages anzugeben.

Bei der Abrechnung von ambulanten spezialfachärztlichen Leistungen nach § 116b SGB V erfolgt die Zuordnung der Leistungen der Teammitglieder zum ASV-Team über die in diesem Feld angegebene Teamnummer, die verpflichtend anzugeben ist. Die Teamnummer ist neunstellig und wird gemäß der ASV-AV von der bundesweiten ASV-Servicestelle vergeben. Bei der Abrechnung von Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V ist die Zuordnung des Behandlungsfalles zur jeweiligen Ermächtigung über die Ausprägung: XXASK` (Patienten nach Art, Schwere oder Komplexität) oder `XXRBE` (regionale Besonderheiten) oder `XXFUL` (Forschung und Lehre) anzugeben.

Kostenübernahme von Datumsfeld zum hinterlegen des Beginns des Zeitraums der Kostenübernahme.
Kostenübernahme bis Datumsfeld zum hinterlegen des Endes des Zeitraums der Kostenübernahme.
Bemerkung RTF-Frame zur Angabe einer Bemerkung.