Entlassungsgrund (3. Stelle) Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V.<br/>Der Angaben sind auch abhängig vom Versichertenstatus des Patienten, bei Status 3xxxx oder 5xxxx ist nur 9 - (keine Angabe) möglich.<br>Die Daten können [[Entlassungsgrund (3. Stelle) Bearbeiten|bearbeitet]] werden. | ||
<b>»Nicht arbeitsfähig: Nachfolgediagnose, die ab dem .... die Arbeitsunfähigkeit allein begründet hat«</b> | <b>»Nicht arbeitsfähig: Nachfolgediagnose, die ab dem .... die Arbeitsunfähigkeit allein begründet hat«</b> |
Aktuelle Version vom 21. November 2013, 12:02 Uhr
Einstufung des Patienten bei Entlassung:
Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V. »Nicht arbeitsfähig: Nachfolgediagnose, die ab dem .... die Arbeitsunfähigkeit allein begründet hat« Es wird diejenige Nachfolgediagnose angegeben, die an Stelle der Aufnahmediagnose allein die Arbeitsun- fähigkeit des Patienten begründet hat. Es kann eine Lokalisation entsprechend der Spezifizierung des Dia- gnoseschlüssels erfolgen, sofern diese Angabe zur Spezifikation der Diagnose relevant ist. Es besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Diagnoseschlüssel anzugeben, sofern die Nachfolgediagnose eine zweite Diagnoseangabe erfordert. Es kann eine Lokalisation entsprechend der Spezifizierung des Dia- gnoseschlüssels erfolgen, sofern diese Angabe zur Spezifikation der Diagnose relevant ist. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||
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