Entlassungsgrund (3. Stelle) Übersicht
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Einstufung des Patienten bei Entlassung:
Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V. »Nicht arbeitsfähig: Nachfolgediagnose, die ab dem .... die Arbeitsunfähigkeit allein begründet hat« Es wird diejenige Nachfolgediagnose angegeben, die an Stelle der Aufnahmediagnose allein die Arbeitsun- fähigkeit des Patienten begründet hat. Es kann eine Lokalisation entsprechend der Spezifizierung des Dia- gnoseschlüssels erfolgen, sofern diese Angabe zur Spezifikation der Diagnose relevant ist. Es besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Diagnoseschlüssel anzugeben, sofern die Nachfolgediagnose eine zweite Diagnoseangabe erfordert. Es kann eine Lokalisation entsprechend der Spezifizierung des Dia- gnoseschlüssels erfolgen, sofern diese Angabe zur Spezifikation der Diagnose relevant ist. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||
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