Entlassungsgrund (3. Stelle) Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. November 2013, 11:58 Uhr
Einstufung des Patienten bei Entlassung, arbeitsfähig, nicht arbeitsfähig und keine Angabe. Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V. Der Angaben sind auch abhängig vom Versichertenstatus des Patienten, bei Status 3xxxx oder 5xxxx ist nur 9 - (keine Angabe) möglich. Die Daten können bearbeitet werden. »Nicht arbeitsfähig: Nachfolgediagnose, die ab dem .... die Arbeitsunfähigkeit allein begründet hat« Es wird diejenige Nachfolgediagnose, die an Stelle der Aufnahmediagnose allein die Arbeitsunfähigkeit des Patienten begründet hat. Sie ist mit dem amtlichen ICD-Schlüssel anzugeben. Es kann eine Lokalisation ent- sprechend der Spezifizierung des Diagnoseschlüssels erfolgen, sofern diese Angabe zur Spezifikation der Diagnose relevant ist. Es besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Diagnoseschlüssel anzugeben, sofern die Nachfolgediagnose eine zweite Diagnoseangabe erfordert. Es kann eine Lokalisation entsprechend der Spezifizierung des Dia- gnoseschlüssels erfolgen, sofern diese Angabe zur Spezifikation der Diagnose relevant ist. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||
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