Entlassungsanzeige teilstationaer: Unterschied zwischen den Versionen

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(Aufenthalsdaten im Fall)
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Dabei ist zu beachten, dass bei einem Aufenthalt vor einer Behandlungsunterbrechung der Entlassungsgrund 23 (1. und 2. Stelle) in Kombination mit dem Entlassungsgrund 3 (3. Stelle) eingetragen wird.
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Dabei ist zu beachten, dass bei einem Aufenthalt vor einer Behandlungsunterbrechung der Entlassungsgrund 23 (1. und 2. Stelle) in Kombination mit dem Entlassungsgrund 3 (3. Stelle) eingetragen wird.<br>
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Die Entlassungsanzeige enthält insgesamt vier Segmente ETL
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Beendigung 1. Aufenthalt
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-Beendigung 2. Aufenthalt
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-Kompletter Krankenhausaufenthalt
  
 
==Kalender==
 
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Version vom 4. Oktober 2016, 10:49 Uhr

Anforderung

Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist.

1.4.10 Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (BPflV)
Externe Aufenthalte von Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern, die gemäß BPflV vergütet werden (unabhängig von der Anwendung des neuen Vergütungssystem nach §17d KHG), mit Abwesenheiten über Mitternacht werden ab dem 01.07.2013 (Aufnahmedatum) jeweils als „fiktive interne Verlegung“ dokumentiert. Bei tagesklinischen Behandlungen werden nur dann Zeiten der Abwesenheiten über Mitternacht dokumentiert, wenn mindestens 1 Tag der vollständigen Abwesenheit vorliegt.

Als Tag der Entlassung/Verlegung und als Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit sind der Tag und die Uhrzeit des jeweiligen Beginns der Abwesenheit mit der verlegenden Fachabteilung und dem Entlassungs-/Verlegungsgrund „239“ (Beginn eines externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht) in einer SG1 Segmentgruppe im ETL Segment anzugeben. Als Hauptdiagnose ist die Hauptdiagnose der verlegenden Fachabteilung anzugeben. Die Angabe der Sekundärdiagnose, des IK der aufnehmenden Institution sowie von Nebendiagnosen (NDG-Segment) entfällt.
Bei der Rückkehr aus der Abwesenheit sind als Tag der Entlassung/Verlegung und als Entlassungs-/ Verlegungsuhrzeit der Tag und die Uhrzeit der jeweiligen Beendigung der Abwesenheit über Mitternacht mit der Pseudo-Fachabteilung „0003“ (Pseudo-Fachabteilung für externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht im BPflV-Bereich) und dem Entlassungs-/Verlegungsgrund „249“ (Beendigung eines externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht) anzugeben. Als Hauptdiagnose ist die Hauptdiagnose der verlegenden internen Fachabteilung zu übernehmen. Die Angabe der Sekundärdiagnose, des IK der aufnehmenden Institution sowie von Nebendiagnosen (NDG-Segment) entfällt.

In der Entlassungsanzeige ist zusätzlich zu den ETL-Segmenten für die Fachabteilungen (und deren Daten) die für den gesamten Krankenhausfall maßgebliche Hauptdiagnose (ggf. mit Nebendiagnosen) durch eine weitere (letzte!) Segmentgruppe SG1 zu übermitteln, die im Segment ETL den Pseudo-Code "0000" für den Krankenhausbezug sowie die Daten der Entlassung/Verlegung enthält.

Umsetzung

Im Klinik Assistenten stehen, zur Umsetzung der Anforderung, drei Optionen zur Verfügung die sich ergänzend verwendet werden können.

  • Nein: Bei der Entlassungsanzeige werden die Abwesenheiten ausschließlich über die Aufenthalte der Behandlungsdaten zu dem Fall ermittelt.
  • Kalender: Zusätzlich zu den Aufenthalten der Behandlungsdaten zu dem Fall werden die Daten aus dem Kalender herangezogen. Sofern an einem Behandlungstag kein individueller Behandlungsbeginn bzw. Behandlungsende vereinbart wurde, werden die entsprechenden Behandlungszeiten aus den unten stehenden Wochentagen als verwendet.
  • Verlauf: Zusätzlich zu den Aufenthalten der Behandlungsdaten zu dem Fall werden die Daten aus dem Kalender herangezogen. Sofern an einem Behandlungstag kein individueller Behandlungsbeginn bzw. Behandlungsende vereinbart wurde, wird der Behandlungsbeginn an einem Behandlungstag auf den ersten dem Fall zugeordneten Verlaufseintrag in der med. Dokumentation an dem Tag gesetzt und endet mit dem letzten dem Fall zugeordneten Verlaufseintrag in der med. Dokumentation an dem Tag. Sofern an einem Behandlungstag kein Verlaufseintrag vereinbart wurde, werden die entsprechenden Behandlungszeiten aus den unten stehenden Wochentagen als verwendet.


Umsetzung-1
 
Die gewünschte Option wird in den „Haustammdaten“ im Reiter „Teilstationär“ der Rubrik „KFPV“ festgelegt. Über die Behandlungszeiten für die einzelnen Wochentage wird die reguläre Behandlungszeit in der Klinik vereinbart, die selbstverständlich bei jedem Patienten individuell für jeden Tag angepasst werden kann. Bei der Einstellung Verlauf, kann über die Angaben in Minuten in den Feldern Verlauf Beginn/Ende der Behandlungsbeginn an einem Behandlungstag bezogen auf den ersten Verlaufseintrag vorgezogen bzw. das Behandlungsende hinausgeschoben werden.

Aufenthalsdaten im Fall

Bei jedem teilstationären Behandlungsfall im Klinik Assistenten können beliebig viele Aufenthalte angelegt werden in einer zeitlichen Abfolge. Ist ein Patient mehr als 24 Stunden nicht in der Klinik anwesend kann der erste Aufenthalt zum Zeitpunkt des Beginns der Unterbrechung beendet werden, und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Behandlung ein neuer Aufenthalt angelegt werden.
Beispiel:

  1. Aufenthalt vom 15.07.2014 – 25.07.2014
  2. Aufenthalt vom 05.08.2014 – 14.08.2014


AufenthaltsdatenImFall-1
 
Dabei ist zu beachten, dass bei einem Aufenthalt vor einer Behandlungsunterbrechung der Entlassungsgrund 23 (1. und 2. Stelle) in Kombination mit dem Entlassungsgrund 3 (3. Stelle) eingetragen wird.
Entlassungsanzeige
 
Die Entlassungsanzeige enthält insgesamt vier Segmente ETL Beendigung 1. Aufenthalt -Beendigung Unterbrechung -Beendigung 2. Aufenthalt -Kompletter Krankenhausaufenthalt

Kalender

Hauskalender der Klinik

Individueller Fallkalender

Verlauf

Abschluss