Beschluss: Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien: Begriff der Leistungsberechtigten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
(Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1709/2013-04-18_AU-RL_Leistungsberechtigte-SGBIII_BAnz.pdf)
Vom 18. April 2013
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. April 2013 beschlossen, die Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien; AU-RL) in der Fassung vom 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 6501), zuletzt geändert am 21. Juni 2012 (BAnz AT 07.09.2012 B4), wie folgt zu ändern:
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Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. April 2013
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende