Buchungskonten: spezielle Konten

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Bearbeiten von Konten zur Finanzbuchführung im Rahmen der Debitoren-Soll-Stellung. Das ist der Reiter spezielle Konten in den Buchungskonten.

Im Gesundheitswesen besteht für die Kostenträger die Option einen Abzug auf die Rechnung nach § 140 d SGB V vorzunehmen, der Zahlungsbetrag einer Rechnung unterscheidet sich somit vom Rechnungsbetrag. Neben der Verbuchung der DRG-Erlöse auf ein Konto können die Erlöse der DRG’s entsprechend der MDC (Major Diagnostic Group) zugeordnet werden. Hier kann das Verbuchungsverfahren für die DRG-Erlöskonten ausgewählt werden.

Menübeschreibung
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Feld Bemerkung
Abzug nach § 140 d SGB V Konto für die Erlösreduzierung nach § 140 d SGB V bei der Minderung von Rechnungsbeträgen durch die Kostenträger.

Im Gesundheitswesen besteht für die Kostenträger die Option einen Abzug auf die Rechnung nach § 140 d SGB V vorzunehmen, der Zahlungsbetrag einer Rechnung unterscheidet sich somit vom Rechnungsbetrag.

DRG-Erlöse DRG-Konto: Die Erlöse für DRG's werden auf die Erlöskonten die bei der Baserate vereinbart sind verbucht.

MDC_Konten: Die Erlöse für DRG's werden auf die Erlöskonten verbucht, die bei den jeweils zugeordneten MDC (Major Diagnostic Group) hinterlegt sind.

Minderung nach § 6 GoÄ Konto für die Erlösminderung nach § 6 GoÄ bei stationärer Behandlung.