Buchungskonten: spezielle Konten

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Bearbeiten von Konten zur Finanzbuchführung im Rahmen der Debitoren-Soll-Stellung. Das ist der Reiter spezielle Konten in den Buchungskonten.

Im Gesundheitswesen besteht für die Kostenträger die Option einen Abzug auf die Rechnung nach § 140 d SGB V vorzunehmen, der Zahlungsbetrag einer Rechnung unterscheidet sich somit vom Rechnungsbetrag. Neben der Verbuchung der DRG-Erlöse auf ein Konto können die Erlöse der DRG’s entsprechend der MDC (Major Diagnostic Group) zugeordnet werden. Hier kann das Verbuchungsverfahren für die DRG-Erlöskonten ausgewählt werden.

Menübeschreibung
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Feld Bemerkung
Abzug nach § 140 d SGB V Konto für die Erlösreduzierung nach § 140 d SGB V bei der Minderung von Rechnungsbeträgen durch die Kostenträger.

Im Gesundheitswesen besteht für die Kostenträger die Option einen Abzug auf die Rechnung nach § 140 d SGB V vorzunehmen, der Zahlungsbetrag einer Rechnung unterscheidet sich somit vom Rechnungsbetrag.

DRG-Erlöse
  • Undefiniert: Die Erlöse für DRG's werden auf die Erlöskonten die die in den Stammdaten der Baserate vereinbart sind verwendet.
  1. Baserate: Die Erlöse für DRG's werden auf die Erlöskonten die in den Stammdaten der Baserate vereinbart sind verbucht.
  2. MDC-Konten: Die Erlöse für DRG's werden auf die Erlöskonten verbucht, die bei den jeweils zugeordneten Stammdaten MDC (Major Diagnostic Group) hinterlegt sind. Ist für die MDC einer DRG kein Erlöskonto hinterlegt, werden die Erlöskonten die in den Stammdaten der Baserate vereinbart sind verwendet.
  3. DRG-Konten: Die Erlöse für die DRG's werden auf die Erlöskonten verbucht, die bei den DRG-Stammdaten Ist für eine DRG kein individuelles Erlöskonto hinterlegt, werden die Erlöskonten die in den Stammdaten der Baserate vereinbart sind verwendet.
Minderung nach § 6 GoÄ Konto für die Erlösminderung nach § 6 GoÄ bei stationärer Behandlung.