Übersicht PPBV: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Medical-Software - WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 34: Zeile 34:
 
{{!}}Fachabteilung nach § 301.1 SGB V<br/>
 
{{!}}Fachabteilung nach § 301.1 SGB V<br/>
 
Wird Klinik intern eine [[Fachabteilung §301 SGB V Übersicht|Fachabteilung nach § 301.1]] auf mehrere [[Abteilungen]] aufgeteilt, werden die internen [[Abteilungen Versionen|Abteilungen]] entsprechend der [[Fachabteilung §301 SGB V Bearbeiten|Schlüsselung nach § 301.1]] zusammen geführt.
 
Wird Klinik intern eine [[Fachabteilung §301 SGB V Übersicht|Fachabteilung nach § 301.1]] auf mehrere [[Abteilungen]] aufgeteilt, werden die internen [[Abteilungen Versionen|Abteilungen]] entsprechend der [[Fachabteilung §301 SGB V Bearbeiten|Schlüsselung nach § 301.1]] zusammen geführt.
 +
{{!-}}
 +
{{!}}Anzahl Fälle
 +
{{!}}Anzahl der „distinkten“ Fälle anzugeben, die im jeweiligen Monat auf der Station behandelt wurden. D.h. sowohl ein Fall der den kompletten Monat über auf der Station war als auch ein Stundenfall werden jeweils mit 1 gezählt.<br/>
 +
Wir interpretieren das so, dass alle Aufnahmen im Auswertungszeitraum zzgl. der Anzahl der Fälle zum Beginn des Auswertungszeitraum um 00:00 die Anzahl der "distinkten" Fälle ergibt.
 +
{{!-}}
 +
{{!}}12:00 vollstationär
 +
{{!}}Anzahl vollstationär anwesenden Fälle um 12:00
 +
{{!-}}
 +
{{!}}12:00 teilstationär
 +
{{!}}Anzahl teilstationär anwesenden Fälle um 12:00
 
{{!-}}
 
{{!-}}
  

Version vom 4. Februar 2025, 15:55 Uhr

Die Übersicht PPBV (Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV /PPR 2.0) ermöglich die einfach Kontrolle der in der Auswertung Mitternachtsstatistik-PPBV ermittelten Werte.

Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular.


Spalte Bemerkung
Datum Tagesdatum zum Kalendertag
00:00 stationär Anzahl der um 00:00 Uhr anwesenden stationären Fälle (voll- und teilstationär)
12:00 Zugänge bis Anzahl der stationären Zugänge von 00:00 bis 12:00 (voll -und teilstationär)
24:00 Zugänge bis Anzahl der stationären Zugänge von 00:00 bis 24:00 (voll -und teilstationär)
12:00 Abgänge bis Anzahl der stationären Abgänge von 00:00 bis 12:00 (voll -und teilstationär)
24:00 Abgänge bis Anzahl der stationären Abgänge von 00:00 bis 24:00 (voll -und teilstationär)
Fachabteilung Fachabteilung nach § 301.1 SGB V

Wird Klinik intern eine Fachabteilung nach § 301.1 auf mehrere Abteilungen aufgeteilt, werden die internen Abteilungen entsprechend der Schlüsselung nach § 301.1 zusammen geführt.

Anzahl Fälle Anzahl der „distinkten“ Fälle anzugeben, die im jeweiligen Monat auf der Station behandelt wurden. D.h. sowohl ein Fall der den kompletten Monat über auf der Station war als auch ein Stundenfall werden jeweils mit 1 gezählt.

Wir interpretieren das so, dass alle Aufnahmen im Auswertungszeitraum zzgl. der Anzahl der Fälle zum Beginn des Auswertungszeitraum um 00:00 die Anzahl der "distinkten" Fälle ergibt.

12:00 vollstationär Anzahl vollstationär anwesenden Fälle um 12:00
12:00 teilstationär Anzahl teilstationär anwesenden Fälle um 12:00