Kostenträgergruppen Versionsdaten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Manuell  - Eine automatische Vorbelegung der Angabe im Fibukonto in den [[Kostenträger-Versionsdaten bearbeiten|Kostenträger-Versionsdaten]].
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* Zweigstelle - Ew wird die IK-Nummer die in den [[Kostenträger-Basisdaten bearbeiten|Kostenträgerstammdaten]] hinterlegt ist als "Empfänger-Adresse" verwendet.
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Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.<br/>
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Version vom 18. Februar 2022, 15:15 Uhr

{{BearbeitenVorlage |Modulname=KFPV |Inhalt= Kostenträgergruppen-Versionsdaten, werden herangezogen als Basisdaten die für mehrere Kostenträger gültig sind, z.B. die Kostenträgergruppe DAK für alle Kostenträger der DAK. Durch die Versionierung können für eine Kostenträgergruppe zu verschiedenen Zeitpunkte unterschiedliche Programmsteuerungen ausgelöst werden, z.B. im Rahmen des beleglosen Datenaustauschs.

|Tabelleninhalt= |Kennz. |Anzeige der zur Kostenträgergruppe hinterlegten Kennung. |-

|Kurzbezeichnung |Anzeige der zur Kostenträgergruppe hinterlegten Kurzbezeichnung. |-

|Gültig ab |Datumsfeld zum hinterlegen des Datums ab dem die Versionsdaten zur Kostenträgergruppe verwendet werden. |-

|Gültig bis |Datumsfeld zum hinterlegen des Datums bis zu dem die Versionsdaten zur Kostenträgergruppe verwendet werden. |-

!colspan="2"|Nachrichtenversand § 301.1 SGB V |-

|IK verwenden von |Auswahlfeld

  • Zentrale - Es wird die IK-Nummer die im Feld IK der Zentrale hinterlegt ist als "Empfänger-Adresse" verwendet.
  • Zweigstelle - Ew wird die IK-Nummer die in den Kostenträgerstammdaten hinterlegt ist als "Empfänger-Adresse" verwendet.

Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.
|-

|IK der Zentrale |Angabe einer Zentralen IK-Nummer für den beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V. |-

!colspan="2"|Vorbelegung |-

{{!}Fibu - Vergabe von Kontonummern |Auswahlfeld zur automatischen Vorbelegung eines Debitorenkontos zur Verwendung bei der Buchungsbereitstellung.

Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.
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}}