Katalogleistungen bearbeiten...: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Datenübermittlung nach § 301.1 SGB V, kann diese Option nur nach Vereinbarung in den Budgetverhandlungen genutzt werden. | Bei der Datenübermittlung nach § 301.1 SGB V, kann diese Option nur nach Vereinbarung in den Budgetverhandlungen genutzt werden. | ||
{{!-}} | {{!-}} | ||
| − | {{!}} | + | {{!}}MwSt.-Prozentsatz |
| − | {{!}} | + | {{!}}Ein Mehrwertsteuerprozentsatz der auf den Betrag, bzw. auf den Betrag der aus Anzahl der Punkte, dem Punktwert aus dem Katalog und dem Steigerungsfaktor aufgeschlagen wird. |
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{{!}}Konto | {{!}}Konto | ||
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{{!}}Kostenstelle 2 der Version zu der Katalogleistung in der Finanzbuchhaltung.<br/> | {{!}}Kostenstelle 2 der Version zu der Katalogleistung in der Finanzbuchhaltung.<br/> | ||
Sofern die Kostenstelle 2 bei einer Version zu einer Katalogleistung vereinbart wird, hat diese Angabe vorrang vor der Angabe der Kostenstelle 2 in den Katalogstammdaten. | Sofern die Kostenstelle 2 bei einer Version zu einer Katalogleistung vereinbart wird, hat diese Angabe vorrang vor der Angabe der Kostenstelle 2 in den Katalogstammdaten. | ||
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| + | {{!}}Code zur Beschreibung der Version zu der Katalogleistung. | ||
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{{!}}Hinweis | {{!}}Hinweis | ||
Version vom 29. Januar 2019, 09:00 Uhr
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