Entlassungsanzeige teilstationaer: Unterschied zwischen den Versionen

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Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist.
 
Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist.
  
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Im Klinik Assistenten stehen, zur Umsetzung der Anforderung, drei Optionen zur Verfügung die sich ergänzend verwendet werden können.
 
Im Klinik Assistenten stehen, zur Umsetzung der Anforderung, drei Optionen zur Verfügung die sich ergänzend verwendet werden können.
 
• Nein: Bei der Entlassungsanzeige werden die Abwesenheiten ausschließlich über die Aufenthalte der Behandlungsdaten zu dem Fall ermittelt.
 
• Nein: Bei der Entlassungsanzeige werden die Abwesenheiten ausschließlich über die Aufenthalte der Behandlungsdaten zu dem Fall ermittelt.

Version vom 4. Oktober 2016, 09:53 Uhr

Anforderung

Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist.

1.4.10 Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (BPflV)
Externe Aufenthalte von Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern, die gemäß BPflV vergütet werden (unabhängig von der Anwendung des neuen Vergütungssystem nach §17d KHG), mit Abwesenheiten über Mitternacht werden ab dem 01.07.2013 (Aufnahmedatum) jeweils als „fiktive interne Verlegung“ dokumentiert. Bei tagesklinischen Behandlungen werden nur dann Zeiten der Abwesenheiten über Mitternacht dokumentiert, wenn mindestens 1 Tag der vollständigen Abwesenheit vorliegt.

Als Tag der Entlassung/Verlegung und als Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit sind der Tag und die Uhrzeit des jeweiligen Beginns der Abwesenheit mit der verlegenden Fachabteilung und dem Entlassungs-/Verlegungsgrund „239“ (Beginn eines externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht) in einer SG1 Segmentgruppe im ETL Segment anzugeben. Als Hauptdiagnose ist die Hauptdiagnose der verlegenden Fachabteilung anzugeben. Die Angabe der Sekundärdiagnose, des IK der aufnehmenden Institution sowie von Nebendiagnosen (NDG-Segment) entfällt.
Bei der Rückkehr aus der Abwesenheit sind als Tag der Entlassung/Verlegung und als Entlassungs-/ Verlegungsuhrzeit der Tag und die Uhrzeit der jeweiligen Beendigung der Abwesenheit über Mitternacht mit der Pseudo-Fachabteilung „0003“ (Pseudo-Fachabteilung für externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht im BPflV-Bereich) und dem Entlassungs-/Verlegungsgrund „249“ (Beendigung eines externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht) anzugeben. Als Hauptdiagnose ist die Hauptdiagnose der verlegenden internen Fachabteilung zu übernehmen. Die Angabe der Sekundärdiagnose, des IK der aufnehmenden Institution sowie von Nebendiagnosen (NDG-Segment) entfällt.

In der Entlassungsanzeige ist zusätzlich zu den ETL-Segmenten für die Fachabteilungen (und deren Daten) die für den gesamten Krankenhausfall maßgebliche Hauptdiagnose (ggf. mit Nebendiagnosen) durch eine weitere (letzte!) Segmentgruppe SG1 zu übermitteln, die im Segment ETL den Pseudo-Code "0000" für den Krankenhausbezug sowie die Daten der Entlassung/Verlegung enthält.

Umsetzung

Im Klinik Assistenten stehen, zur Umsetzung der Anforderung, drei Optionen zur Verfügung die sich ergänzend verwendet werden können. • Nein: Bei der Entlassungsanzeige werden die Abwesenheiten ausschließlich über die Aufenthalte der Behandlungsdaten zu dem Fall ermittelt. • Kalender: Zusätzlich zu den Aufenthalten der Behandlungsdaten zu dem Fall werden die Daten aus dem Kalender herangezogen. Sofern an einem Behandlungstag kein individueller Behandlungsbeginn bzw. Behandlungsende vereinbart wurde, werden die entsprechenden Behandlungszeiten aus den unten stehenden Wochentagen als verwendet. • Verlauf: Zusätzlich zu den Aufenthalten der Behandlungsdaten zu dem Fall werden die Daten aus dem Kalender herangezogen. Sofern an einem Behandlungstag kein individueller Behandlungsbeginn bzw. Behandlungsende vereinbart wurde, wird der Behandlungsbeginn an einem Behandlungstag auf den ersten dem Fall zugeordneten Verlaufseintrag in der med. Dokumentation an dem Tag gesetzt und endet mit dem letzten dem Fall zugeordneten Verlaufseintrag in der med. Dokumentation an dem Tag. Sofern an einem Behandlungstag kein Verlaufseintrag vereinbart wurde, werden die entsprechenden Behandlungszeiten aus den unten stehenden Wochentagen als verwendet.



Aufenthalsdaten im Fall

Kalender

Hauskalender der Klinik

Individueller Fallkalender

Verlauf

Abschluss