Entlassungsanzeige teilstationaer: Unterschied zwischen den Versionen
M.D. (Diskussion | Beiträge) |
M.D. (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist. | Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist. | ||
− | {| class="wikitable" border=" | + | {| class="wikitable" border="1" |
|- | |- | ||
|'''1.4.10 Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (BPflV)''' | |'''1.4.10 Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (BPflV)''' |
Version vom 4. Oktober 2016, 09:50 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Anforderung
Über die Hintertür der in der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung den sog. Durchführungshinweisen hat sich mit der Umstellung auf PEPP eine kleine Neuerung eingeschlichen, da mit der Umstellung von tagesgleichen Pflegesätzen auf PEPP ein Wechsel der gesetzlichen Grundlage von KFPV auf BPflV verbunden ist.
1.4.10 Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (BPflV)
Externe Aufenthalte von Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern, die gemäß BPflV vergütet werden (unabhängig von der Anwendung des neuen Vergütungssystem nach §17d KHG), mit Abwesenheiten über Mitternacht werden ab dem 01.07.2013 (Aufnahmedatum) jeweils als „fiktive interne Verlegung“ dokumentiert. Bei tagesklinischen Behandlungen werden nur dann Zeiten der Abwesenheiten über Mitternacht dokumentiert, wenn mindestens 1 Tag der vollständigen Abwesenheit vorliegt.
Als Tag der Entlassung/Verlegung und als Entlassungs-/Verlegungsuhrzeit sind der Tag und die Uhrzeit des jeweiligen Beginns der Abwesenheit mit der verlegenden Fachabteilung und dem Entlassungs-/Verlegungsgrund „239“ (Beginn eines externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht) in einer SG1 Segmentgruppe im ETL Segment anzugeben. Als Hauptdiagnose ist die Hauptdiagnose der verlegenden Fachabteilung anzugeben. Die Angabe der Sekundärdiagnose, des IK der aufnehmenden Institution sowie von Nebendiagnosen (NDG-Segment) entfällt. |