Fall-Rechnung: Allgemein: Unterschied zwischen den Versionen
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{{!}}Betrag gekürzt (§140) | {{!}}Betrag gekürzt (§140) | ||
− | {{!}}Individuell für jeden Kostenträger kann der Rechnungsbetrag der verbucht wird entsprechend der Angaben des Kostenträgers gekürzt werden. Der dem Kostenträger in Rechnung gestellte Rechnungsbetrag wird nicht durch die Einstellung in den Versionsstammdaten des Kostenträgers im Feld "Kürzung nach § 40 SGB" nicht gekürzt, es wird ausschließlich ein zusätzlicher Buchungssatz erzeugt der als Abzug in der Buchhaltung berücksichtigt wird, damit das Debitorenkonto des Kostenträgers automatisch ausgeglichen werden kann. | + | {{!}}Individuell für jeden Kostenträger kann der Rechnungsbetrag der verbucht wird entsprechend der Angaben des Kostenträgers gekürzt werden. Der dem Kostenträger in Rechnung gestellte Rechnungsbetrag wird nicht durch die Einstellung in den [Kostenträger-Versionsdaten bearbeiten: Fibu, Rechnungsstellung, Sonstige|Versionsstammdaten des Kostenträgers] im Feld "Kürzung nach § 40 SGB" nicht gekürzt, es wird ausschließlich ein zusätzlicher Buchungssatz erzeugt der als Abzug in der Buchhaltung berücksichtigt wird, damit das Debitorenkonto des Kostenträgers automatisch ausgeglichen werden kann. |
:Abschluss von integrierten Versorgungsverträgen nach § 140 a SGB V | :Abschluss von integrierten Versorgungsverträgen nach § 140 a SGB V | ||
Ein Abzug durch eine Krankenkasse darf erst vorgenommen werden, wenn diese einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat.<br/> | Ein Abzug durch eine Krankenkasse darf erst vorgenommen werden, wenn diese einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat.<br/> |
Version vom 28. September 2015, 14:18 Uhr
Der Reiter allgemein beinhaltet die Basisdaten einer Rechnung. | ||||||||||||||||
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