Versionsinfo:KlinikAssistent: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung. | |
− | + | Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de. | |
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+ | Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der StrOPS-Richtlinie in 2023 zuvor Bescheinigungen nach Planungsprüfung ausgestellt worden sein können, ist für 2023 eine Übergangsregelung im Sinne von letztmaligen „Strukturprüfungen nach Planungsprüfung“ vorgesehen. Zudem wird klargestellt, um beim Übergang der alten auf die neue Richtlinie mögliche zeitliche Abrechenbarkeitslücken zu vermeiden, dass Anträge auf Planungsprüfung noch bis zum 30. April 2023 gestellt werden können | ||
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+ | Antrag zur turnusgemäßen Prüfung | ||
+ | Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass dem Krankenhaus am Standort zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Bescheinigung für den OPS- Kode vorliegt, deren Gültigkeit zum 31. Dezember des Antragsjahres endet und dass sämtliche Strukturmerkmale dieses OPS-odes vom Krankenhaus weiterhin als erfüllt und nachweisbar angesehen werden. | ||
+ | In diesem Fall hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni des Antragsjahres die Prüfung der Strukturmerkmale des OPS-Kodes unter der Antragsart „Antrag zur turnusgemäßen Prüfung“ gemäß Anlage 1a zu beantragen. | ||
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+ | Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes | ||
+ | Voraussetzung für diesen Antrag ist die erstmalige Abrechnungsrelevanz des OPS-Kodes und dass das Krankenhaus dessen Strukturmerkmale über einen Zeitraum von mindestens drei Kalendermonaten vor der Antragstellung als erfüllt und nachweisbar ansieht. Eine Antragstellung nach dieser Antragsart ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Abrechnungsrelevanz | ||
+ | dieses OPS-Kodes möglich. | ||
+ | Sofern eine Anzeige nach § 275d Absatz 1a Satz 1 SGB V beim Medizinischen Dienst erfolgt ist und der Antrag einschließlich der vollständigen und aussagefähigen Unterlagen gemäß den Anlagen 5b und 6b bis zum 15. April des Antragsjahres vorliegt, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt | ||
==Statistikübersicht 2022== | ==Statistikübersicht 2022== |
Version vom 22. Mai 2023, 10:09 Uhr
Dies sind wichtige Informationen zum Klinik-Assistent.
Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr!
Corona 2022
Information zur unterjährigen Datenerhebenung gem. § 24 KHG - Corona I und II
Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2021, S. 1018) wird in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt.
Die erhobenen Daten werden zu den in § 24 Abs. 2 KHG genannten Zwecken zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes verwendet.
Näheres finden Sie in der Statistikübersicht unter den Punkten InEK-Daten Corona I, II und III
Jahreswechsel 2022
Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.
- DRG-Grouper 2022 (3m Suite, 3m 360 Encompass, Geos GetDRG)
- Entgelte für das Abrechnungsjahr 2021 wie z.B. Zu-/Abschläge
- DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
Strukturprüfung 2023
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.
Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der StrOPS-Richtlinie in 2023 zuvor Bescheinigungen nach Planungsprüfung ausgestellt worden sein können, ist für 2023 eine Übergangsregelung im Sinne von letztmaligen „Strukturprüfungen nach Planungsprüfung“ vorgesehen. Zudem wird klargestellt, um beim Übergang der alten auf die neue Richtlinie mögliche zeitliche Abrechenbarkeitslücken zu vermeiden, dass Anträge auf Planungsprüfung noch bis zum 30. April 2023 gestellt werden können
Antrag zur turnusgemäßen Prüfung Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass dem Krankenhaus am Standort zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Bescheinigung für den OPS- Kode vorliegt, deren Gültigkeit zum 31. Dezember des Antragsjahres endet und dass sämtliche Strukturmerkmale dieses OPS-odes vom Krankenhaus weiterhin als erfüllt und nachweisbar angesehen werden. In diesem Fall hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni des Antragsjahres die Prüfung der Strukturmerkmale des OPS-Kodes unter der Antragsart „Antrag zur turnusgemäßen Prüfung“ gemäß Anlage 1a zu beantragen.
Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes Voraussetzung für diesen Antrag ist die erstmalige Abrechnungsrelevanz des OPS-Kodes und dass das Krankenhaus dessen Strukturmerkmale über einen Zeitraum von mindestens drei Kalendermonaten vor der Antragstellung als erfüllt und nachweisbar ansieht. Eine Antragstellung nach dieser Antragsart ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Abrechnungsrelevanz dieses OPS-Kodes möglich. Sofern eine Anzeige nach § 275d Absatz 1a Satz 1 SGB V beim Medizinischen Dienst erfolgt ist und der Antrag einschließlich der vollständigen und aussagefähigen Unterlagen gemäß den Anlagen 5b und 6b bis zum 15. April des Antragsjahres vorliegt, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt
Statistikübersicht 2022
Übersicht der 2021 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr. Die Daten für die Statistiken Krankenhausvergleich (BPflV) und PsychPV werden nur noch von WIDO angenommen. Die Daten für die PsychPV sind jeweils am 3. Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober zu erfassen und rechtzeitig zu den Verhandlungen abzugeben.
2* Vor der Lieferung ist zwingend eine Anmeldung bei der Annahmestelle erforderlich. Eine frühzeitige Anmeldung ist zu empfehlen, da nur dann zwei Wochen vor Fristende eine schriftliche Erinnerung durch die Annahmestelle erfolgt. 3* Die Möglichkeit zur Nachlieferung nach Ablauf der Frist entfällt. 4* Erfassungssoftware IPQ unter www.dktig.de verfügbar. 5* Die Daten zur externen stationären Qualitätssicherung (Teil C-1) können von den auf Bundes- und Landesebene mit der externen stationären Qualitätssicherung beauftragten Stellen nur noch im XML-Format an die gemeinsame Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt werden. |