Versionsinfo:KlinikAssistent: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | ; PPP-RL-Richtlinie | ||
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+ | Für die Nachweise für die Erfassungsjahre 2021 bis 2023 ist gemäß § 11 Abs. 13 Nr. 1 PPP-RL eine quartalsweise Übermittlung festgelegt. Die Krankenhäuser übermitteln jeweils sechs Wochen nach Ende des zu erfassenden Quartals, spätestens aber bis zum 15. Mai für das erste Quartal, bis zum 15. August für das zweite Quartal, bis zum 15. November für das dritte Quartal, bis zum 15. Februar für das vierte Quartal in elektronischer Form an das IQTIG (Teil A und B des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (Teil A des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL). | ||
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+ | Registrierung unter https://iqtig.org/aktuell/news/beginn-der-datenuebermittlung-der-strukturabfrage-zur-personalausstattung-in-psychiatrie-und-psychosomatik-nach-der-ppp-rl/ | ||
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+ | Portal - IQTiG | ||
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+ | ; PpUG | ||
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+ | Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2022, 15.07.2022, 15.10.2022 und 15.01.2023) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Personalausstattung an Hebammen, die durchschnittliche Patientenbelegung (für die Nachtschicht ermittelt aus dem Mitternachtsbestand, für die Tagschicht ermittelt aus dem Patientenstand um 12:00 Uhr), die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden. | ||
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Version vom 12. April 2022, 10:32 Uhr
Dies sind wichtige Informationen zum Klinik-Assistent.
Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr!
Corona 2022
Information zur unterjährigen Datenerhebenung gem. § 24 KHG - Corona I und II
Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2021, S. 1018) wird in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt.
Die erhobenen Daten werden zu den in § 24 Abs. 2 KHG genannten Zwecken zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes verwendet.
Näheres finden Sie in der Statistikübersicht unter den Punkten InEK-Daten Corona I, II und III
Jahreswechsel 2022
Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.
- DRG-Grouper 2022 (3m Suite, 3m 360 Encompass, Geos GetDRG)
- Entgelte für das Abrechnungsjahr 2021 wie z.B. Zu-/Abschläge
- DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
Statistikübersicht 2022
Übersicht der 2021 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr. Die Daten für die Statistiken Krankenhausvergleich (BPflV) und PsychPV werden nur noch von WIDO angenommen. Die Daten für die PsychPV sind jeweils am 3. Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober zu erfassen und rechtzeitig zu den Verhandlungen abzugeben.
2* Vor der Lieferung ist zwingend eine Anmeldung bei der Annahmestelle erforderlich. Eine frühzeitige Anmeldung ist zu empfehlen, da nur dann zwei Wochen vor Fristende eine schriftliche Erinnerung durch die Annahmestelle erfolgt. 3* Die Möglichkeit zur Nachlieferung nach Ablauf der Frist entfällt. 4* Erfassungssoftware IPQ unter www.dktig.de verfügbar. 5* Die Daten zur externen stationären Qualitätssicherung (Teil C-1) können von den auf Bundes- und Landesebene mit der externen stationären Qualitätssicherung beauftragten Stellen nur noch im XML-Format an die gemeinsame Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt werden. |