Versionsinfo:KlinikAssistent: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Versionsinfo:Allgemein|Allgemeine Verionsinfos]].
 
[[Versionsinfo:Allgemein|Allgemeine Verionsinfos]].
  
==Jahreswechsel 2019==
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===Information zur unterjährigen Datenerhebenung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG ===
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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde die unterjährige Datenübermittlung in den § 21 KHEntgG aufgenommen. Entsprechend ist von allen Krankenhäusern, die der Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 21 KHEntgG unterliegen, spätestens bis zum 15.06.2023, 15.10.2023 und 15.01.2024 jeweils eine unterjährige Lieferung der Daten gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG vorzunehmen.
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Sie finden die Verfahrensbeschreibung sowie weitere Details zur Datenlieferung auf unserer Homepage (https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg).
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Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Datenstelle wenden (anfragen@datenstelle.de).
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==Jahreswechsel 2023/24==
  
 
Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.
 
Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.
* DRG-Grouper 2019 (3m Suite, 3m 360 Encompass, Geos GetDRG)
+
* DRG-Grouper 2024 (3M 360E Encompass, Geos GetDRG/GetPEPP)
* Entgelte für das Abrechnungsjahr 2019 wie z.B. Zu-/Abschläge
+
* Entgelte für das Abrechnungsjahr 2024 wie z.B. Zu-/Abschläge
 
* DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
 
* DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
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* Update Klinik Assistent - ICD-, AlpahID SE und OPS-Kataloge
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==Strukturprüfung 2023==
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
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 +
Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.
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Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der StrOPS-Richtlinie in 2023 zuvor Bescheinigungen nach Planungsprüfung ausgestellt worden sein können, ist für 2023 eine Übergangsregelung im Sinne von letztmaligen „Strukturprüfungen nach Planungsprüfung“ vorgesehen. Zudem wird klargestellt, um beim Übergang der alten auf die neue Richtlinie mögliche zeitliche Abrechenbarkeitslücken zu vermeiden, dass Anträge auf Planungsprüfung noch bis zum 30. April 2023 gestellt werden können
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Antrag zur turnusgemäßen Prüfung
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Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass dem Krankenhaus am Standort zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Bescheinigung für den OPS- Kode vorliegt, deren Gültigkeit zum 31. Dezember des Antragsjahres endet und dass sämtliche Strukturmerkmale dieses OPS-odes vom Krankenhaus weiterhin als erfüllt und nachweisbar angesehen werden.
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In diesem Fall hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni des Antragsjahres die Prüfung der Strukturmerkmale des OPS-Kodes unter der Antragsart „Antrag zur turnusgemäßen Prüfung“ gemäß Anlage 1a zu beantragen.
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Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes
 +
Voraussetzung für diesen Antrag ist die erstmalige Abrechnungsrelevanz des OPS-Kodes und dass das Krankenhaus dessen Strukturmerkmale über einen Zeitraum von mindestens drei Kalendermonaten vor der Antragstellung als erfüllt und nachweisbar ansieht. Eine Antragstellung nach dieser Antragsart ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Abrechnungsrelevanz
 +
dieses OPS-Kodes möglich.
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Sofern eine Anzeige nach § 275d Absatz 1a Satz 1 SGB V beim Medizinischen Dienst erfolgt ist und der Antrag einschließlich der vollständigen und aussagefähigen Unterlagen gemäß den Anlagen 5b und 6b bis zum 15. April des Antragsjahres vorliegt, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt
  
==Statistikübersicht 2018==
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==Statistikübersicht 2024==
  
 
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{{TabelleMaster
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|Tabelleninhalt=
 
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Übersicht der 2019 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Übersicht der 2024 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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Sollstatistik (QSKH-RL)
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Sollstatistik Fallbezogen (DEQS-RL)
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Bis: '''15.02.2019'''
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Korrektur/Nachlieferungsfrist: '''28.02.2019'''
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Eigene Verschlüsselung pro Bundesland
 
Eigene Verschlüsselung pro Bundesland
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Sollstatistik (QESUE-RL)
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Eigene Verschlüsselung pro Bundesland
 
Eigene Verschlüsselung pro Bundesland
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{{!}}Risikostatistik
 
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AUF: 01.01.-31.12.2018
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{{!}}E-Mail
 
{{!}}E-Mail
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QSKH-RL
 
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Termin dort bestätigen
 
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(DeQS-RL und Landesrecht)
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Quesü-RL
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Korrekturfrist bis zum: '''15.03.2024'''
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Korrekturfrist bis zum: '''15.03.2019'''
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: <small>quartalsweise Lieferpflicht (jeweils zum 15.05., 15.08., 15.11., 28.02.). Für die Zuordnung zu einem Quartal und Verfahrensjahr gilt das Entlassungsdatum.</small>
 
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{{!}}IQTIG
  
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; NWIES-Modul (neu)
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: <small>Vermeidung nosokomialer Infektionen:<br />Postoperative Wundinfektionen<br />(einrichtungsbezogen stationär)</small>
 
: <small>Vermeidung nosokomialer Infektionen:<br />Postoperative Wundinfektionen<br />(einrichtungsbezogen stationär)</small>
  
 
Indirekt
 
Indirekt
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: <small>Es gibt keine Nachlieferfrist für die Bögen NWIES/A der einrichtungsbezogenen Dokumentation</small>
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{{!}}Landesgeschäftsstelle
 
{{!}}Landesgeschäftsstelle
  
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; NWIEA-Modul (neu)
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; NWIEA-Modul
 
: <small>Vermeidung nosokomialer Infektionen:<br />Postoperative Wundinfektionen<br />(einrichtungsbezogen ambulant)</small>
 
: <small>Vermeidung nosokomialer Infektionen:<br />Postoperative Wundinfektionen<br />(einrichtungsbezogen ambulant)</small>
  
 
Indirekt
 
Indirekt
{{!}}Bis: '''28'''.02.2019
+
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: <small>Es gibt keine Nachlieferfrist für die Bögen NWIES/A der einrichtungsbezogenen Dokumentation</small>
 
{{!}}Landesgeschäftsstelle
 
{{!}}Landesgeschäftsstelle
  
 
Termin dort bestätigen
 
Termin dort bestätigen
{{!}}E-Mail
+
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 +
Fallzahlmeldung im Datenportal
 +
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 +
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Ist-Fallzahl Berichtsjahr 2022
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Neuss Landeskrankenhausgesellschaft
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DropBox-Verfahren
 
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Bis: 31.03.2024
 
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{{!}}DRG-Datenstelle 3M
  
 
Neuss Landeskrankenhausgesellschaft
 
Neuss Landeskrankenhausgesellschaft
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InEK-Datendienst (Tool)
 
{{!-}}
 
{{!-}}
 
{{!}}Krankenhausstatistik
 
{{!}}Krankenhausstatistik
  
 
Grunddaten (Teil 1)
 
Grunddaten (Teil 1)
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+
{{!}}Bis: 31.03.2024
 
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{{!}}Statist. Ladesamt
  
KH-Stat-Modul
+
IDEV-Erfassung im Browser
 
{{!}}XML,
 
{{!}}XML,
  
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Diagnose (Teil 2)
 
Diagnose (Teil 2)
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+
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{{!}}XML,  
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Kostendaten (Teil 3)
 
Kostendaten (Teil 3)
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+
{{!}}Bis: 30.06.2024
 
{{!}}Statist. Landesamt
 
{{!}}Statist. Landesamt
  
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Fragebogen
 
Fragebogen
 
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{{!}}Qualitätsbericht 2019 <small>[[#2|2*]]</small>, <small>[[#3|3*]]</small>, <small>[[#4|4*]]</small>
+
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 +
unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
 +
: <small>Zeitraum 01.01. - 31.05.2024</small>
 +
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Berichtszeitraum 2018
+
Bis: '''15.06.2024'''
{{!}}Von: 15.10.2019
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{{!}}InEK GmbH
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- Datenstelle -
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Auf dem Seidenberg 3
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53721 Siegburg
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https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg
 +
{{!}}InEK-Datenportal
 +
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Bis: 15.11.2019
+
{{!-}}
{{!}}www.g-qb.de
+
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Anmeldezeitraum: 12.07. - 23.08.2019<br>
+
unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
 +
: <small>Zeitraum 01.01. - 30.09.2024</small>
 +
{{!}}Von: 01.10.2024
 +
 
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Bis: '''15.10.2024'''
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{{!}}InEK GmbH
 +
- Datenstelle -
 +
Auf dem Seidenberg 3
 +
53721 Siegburg
 +
https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg
 +
 
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{{!}}InEK-Datenportal
 +
InEK-Datendienst (Tool)
 +
{{!-}}
 +
 
 +
{{!}}
 +
unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
 +
: <small>Zeitraum 01.01. – 31.12.2024</small>
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{{!}}Von: 01.01.2025
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 +
Bis: '''15.01.2025'''
 +
{{!}}InEK GmbH
 +
- Datenstelle -
 +
Auf dem Seidenberg 3
 +
53721 Siegburg
 +
https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg
 +
 
 +
{{!}}InEK-Datenportal
 +
InEK-Datendienst (Tool)
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{{!-}}
 +
 
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 +
 
 +
 
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{{!}}Qualitätsbericht 2024 <small>[[#2|2*]]</small>, <small>[[#3|3*]]</small>, <small>[[#4|4*]]</small>
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 +
Berichtszeitraum 2023
 +
{{!}}Registrierungszeitraum:<br>
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01.06.2024 – '''15.12.2024'''
 +
 
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Übermittlungszeitraum A, B, C-2ff.:<br>
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15.10.2024 – '''15.11.2024'''
 +
 
 +
Übermittlungszeitraum C-1:<br>
 +
15.11.2024 – '''15.12.2024'''
 +
 
 +
Übermittlungszeitraum C-9:<br>
 +
15.10.2024 – '''15.11.2024'''
 +
 
 +
Nach-, Ersatz- oder Korrekturlieferungen:<br>
 +
16.11.2024 – '''15.12.2024'''
 +
 
 +
Beantragungszeitraum für Nachlieferungen:<br>
 +
16.12.2024 – '''28.02.2025'''
 +
{{!}}'''Neue Annahmestelle:'''
 +
[https://qb-annahmestelle.g-ba.de qb-annahmestelle.g-ba.de]<br>
 +
 
 +
 
 +
Registrierungszeitraum:<br>
 +
01.06.2024 – 15.12.2024<br>
 
(Ohne C1 <small>[[#5|5*]]</small>)
 
(Ohne C1 <small>[[#5|5*]]</small>)
 
{{!}}E-Mail, Upload
 
{{!}}E-Mail, Upload
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(PDF und XML)
 
(PDF und XML)
 
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 +
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; StrOPS-Richtlinie
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Den Antrag für eine Strukturprüfung muss ein Krankenhaus bis spätestens 30. Juni eines Jahres stellen, um die OPS im folgenden Jahr abrechnen zu können.
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Anmeldung auf https://www.medizinischerdienst.de/leistungserbringer/krankenhaus-strukturpruefung/
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Portal - Medizinischer Dienst
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; AmBADO KJP (Bayern)
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Die erste Übermittlung von AmBADOs nach den neuen Regelungen erfolgt im September 2022. Alle AmBADOs, die ab dem 01.01.2021 angelegt werden, sind nach dem neuen System zu führen. Die Handhabung bereits bestehender AmBADOs, die nach der alten Systematik angelegt wurden, jedoch erst nach dem 31.12.2020 abgeschlossen oder jahresaktualisiert werden, ist im Dokument „Übergangslösung Revision“ festgelegt.
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30. September 2023
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Email
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; Pflege-Ausbildungs-Fonds (Bayern)
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Der Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH befasst sich mit der Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 sowie der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 und deren Umsetzung im Freistaat Bayern ab dem Jahr 2020. Er wurde vom Freistaat Bayern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 8. Oktober 2018 beliehen und als zuständige Stelle nach § 26 PflBG im Freistaat Bayern benann.
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30. Juni 2023
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Internet-Portal (https://paf-bayern.condatesta.de/#/Login)
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; PPP-RL-Richtlinie
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Für die Nachweise für die Erfassungsjahre 2021 bis 2023 ist gemäß § 11 Abs. 13 Nr. 1 PPP-RL eine quartalsweise Übermittlung festgelegt. Die Krankenhäuser übermitteln jeweils sechs Wochen nach Ende des zu erfassenden Quartals, spätestens aber bis zum 15. Mai für das erste Quartal, bis zum 15. August für das zweite Quartal, bis zum 15. November für das dritte Quartal, bis zum 15. Februar für das vierte Quartal in elektronischer Form an das IQTIG (Teil A und B des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (Teil A des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL).
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https://www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/vorgaben-zur-qualitaetssicherung/vorgaben-personalausstattung-psychiatrie-psychosomatik/
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https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4978/2023-03-29_FAQ-Liste_PPP-RL.pdf
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Registrierung unter https://www.ppp-webportal.de/register.php
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Portal - IQTiG
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; PpUG
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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2022, 15.07.2022, 15.10.2022 und 15.01.2023) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Personalausstattung an Hebammen, die durchschnittliche Patientenbelegung (für die Nachtschicht ermittelt aus dem Mitternachtsbestand, für die Tagschicht ermittelt aus dem Patientenstand um 12:00 Uhr), die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.
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{{!}}colspan="4"{{!}}''» Laut www.dkgev.de sind die Qualitätsberichte seit 2013 jährlich zu erstellen «''<br>
 
{{!}}colspan="4"{{!}}''» Laut www.dkgev.de sind die Qualitätsberichte seit 2013 jährlich zu erstellen «''<br>
 
[https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/531/ www.g-ba.de]&nbsp;&nbsp;&nbsp;·&nbsp;&nbsp;&nbsp;[https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3497/Zeitstrahl_Qb-R_2013.pdf Zeitstrahl]
 
[https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/531/ www.g-ba.de]&nbsp;&nbsp;&nbsp;·&nbsp;&nbsp;&nbsp;[https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3497/Zeitstrahl_Qb-R_2013.pdf Zeitstrahl]

Aktuelle Version vom 6. Februar 2024, 11:36 Uhr

Dies sind wichtige Informationen zum Klinik-Assistent.

Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr!

Allgemeine Verionsinfos.

Information zur unterjährigen Datenerhebenung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde die unterjährige Datenübermittlung in den § 21 KHEntgG aufgenommen. Entsprechend ist von allen Krankenhäusern, die der Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 21 KHEntgG unterliegen, spätestens bis zum 15.06.2023, 15.10.2023 und 15.01.2024 jeweils eine unterjährige Lieferung der Daten gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG vorzunehmen.

Sie finden die Verfahrensbeschreibung sowie weitere Details zur Datenlieferung auf unserer Homepage (https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg).

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Datenstelle wenden (anfragen@datenstelle.de).

Jahreswechsel 2023/24

Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.

  • DRG-Grouper 2024 (3M 360E Encompass, Geos GetDRG/GetPEPP)
  • Entgelte für das Abrechnungsjahr 2024 wie z.B. Zu-/Abschläge
  • DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
  • Update Klinik Assistent - ICD-, AlpahID SE und OPS-Kataloge

Strukturprüfung 2023

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.

Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der StrOPS-Richtlinie in 2023 zuvor Bescheinigungen nach Planungsprüfung ausgestellt worden sein können, ist für 2023 eine Übergangsregelung im Sinne von letztmaligen „Strukturprüfungen nach Planungsprüfung“ vorgesehen. Zudem wird klargestellt, um beim Übergang der alten auf die neue Richtlinie mögliche zeitliche Abrechenbarkeitslücken zu vermeiden, dass Anträge auf Planungsprüfung noch bis zum 30. April 2023 gestellt werden können

Antrag zur turnusgemäßen Prüfung Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass dem Krankenhaus am Standort zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Bescheinigung für den OPS- Kode vorliegt, deren Gültigkeit zum 31. Dezember des Antragsjahres endet und dass sämtliche Strukturmerkmale dieses OPS-odes vom Krankenhaus weiterhin als erfüllt und nachweisbar angesehen werden. In diesem Fall hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni des Antragsjahres die Prüfung der Strukturmerkmale des OPS-Kodes unter der Antragsart „Antrag zur turnusgemäßen Prüfung“ gemäß Anlage 1a zu beantragen.

Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes Voraussetzung für diesen Antrag ist die erstmalige Abrechnungsrelevanz des OPS-Kodes und dass das Krankenhaus dessen Strukturmerkmale über einen Zeitraum von mindestens drei Kalendermonaten vor der Antragstellung als erfüllt und nachweisbar ansieht. Eine Antragstellung nach dieser Antragsart ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Abrechnungsrelevanz dieses OPS-Kodes möglich. Sofern eine Anzeige nach § 275d Absatz 1a Satz 1 SGB V beim Medizinischen Dienst erfolgt ist und der Antrag einschließlich der vollständigen und aussagefähigen Unterlagen gemäß den Anlagen 5b und 6b bis zum 15. April des Antragsjahres vorliegt, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt

Statistikübersicht 2024

Übersicht der 2024 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr.

Statistik Abgabetermin Abgabestelle Abgabeart
evQS-Filter

Sollstatistik Fallbezogen (DEQS-RL)

Von: 01.01.2024

Bis: 15.03.2024

Landesgeschäftsstellen

Eigene Verschlüsselung pro Bundesland

E-Mail
evQS-Filter

Sollstatistik Einrichtungsbezogen QS-WI (DEQS-RL)

Von: 01.01.2024

Bis: 15.03.2024

Landesgeschäftsstellen

Eigene Verschlüsselung pro Bundesland

E-Mail
Risikostatistik

AUF: 01.01.-31.12.2023

Von: 01.01.2024

Bis: 15.03.2024

Landesgeschäftsstellen E-Mail
fallbezogene QS-Daten

(DeQS-RL und Landesrecht)

Bis: 28.02.2024

Korrekturfrist bis zum: 15.03.2024

quartalsweise Lieferpflicht (jeweils zum 15.05., 15.08., 15.11., 28.02.). Für die Zuordnung zu einem Quartal und Verfahrensjahr gilt das Entlassungsdatum.
IQTIG

Termin dort bestätigen

E-Mail
NWIES-Modul
Vermeidung nosokomialer Infektionen:
Postoperative Wundinfektionen
(einrichtungsbezogen stationär)

Indirekt

Bis: 28.02.2024
Es gibt keine Nachlieferfrist für die Bögen NWIES/A der einrichtungsbezogenen Dokumentation
Landesgeschäftsstelle

Termin dort bestätigen

E-Mail
NWIEA-Modul
Vermeidung nosokomialer Infektionen:
Postoperative Wundinfektionen
(einrichtungsbezogen ambulant)

Indirekt

Bis: 28.02.2024
Es gibt keine Nachlieferfrist für die Bögen NWIES/A der einrichtungsbezogenen Dokumentation
Landesgeschäftsstelle

Termin dort bestätigen

InEK-Datenportal

Fallzahlmeldung im Datenportal

DRG-Systemzuschlag

Ist-Fallzahl Berichtsjahr 2022

Bis: 15.03.2024 DRG-Datenstelle 3M

Neuss Landeskrankenhausgesellschaft

InEK-Datenportal

DropBox-Verfahren

InEK-Daten Von: 01.03.2024

Bis: 31.03.2024

DRG-Datenstelle 3M

Neuss Landeskrankenhausgesellschaft

InEK-Datenportal

InEK-Datendienst (Tool)

Krankenhausstatistik

Grunddaten (Teil 1)

Bis: 31.03.2024 Statist. Ladesamt

IDEV-Erfassung im Browser

XML,

Fragebogen

Krankenhausstatistik

Diagnose (Teil 2)

Bis: 31.03.2024 Statist. Landesamt XML,

Fragebogen

Krankenhausstatistik

Kostendaten (Teil 3)

Bis: 30.06.2024 Statist. Landesamt

KH-Stat-Modul

XML,

Fragebogen

unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG

Zeitraum 01.01. - 31.05.2024
Von: 01.06.2024

Bis: 15.06.2024

InEK GmbH

- Datenstelle - Auf dem Seidenberg 3 53721 Siegburg https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg

InEK-Datenportal

InEK-Datendienst (Tool)

unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG

Zeitraum 01.01. - 30.09.2024
Von: 01.10.2024

Bis: 15.10.2024

InEK GmbH

- Datenstelle - Auf dem Seidenberg 3 53721 Siegburg https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg

InEK-Datenportal

InEK-Datendienst (Tool)

unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG

Zeitraum 01.01. – 31.12.2024
Von: 01.01.2025

Bis: 15.01.2025

InEK GmbH

- Datenstelle - Auf dem Seidenberg 3 53721 Siegburg https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg

InEK-Datenportal

InEK-Datendienst (Tool)

Qualitätsbericht 2024 2*, 3*, 4*

Berichtszeitraum 2023

Registrierungszeitraum:

01.06.2024 – 15.12.2024

Übermittlungszeitraum A, B, C-2ff.:
15.10.2024 – 15.11.2024

Übermittlungszeitraum C-1:
15.11.2024 – 15.12.2024

Übermittlungszeitraum C-9:
15.10.2024 – 15.11.2024

Nach-, Ersatz- oder Korrekturlieferungen:
16.11.2024 – 15.12.2024

Beantragungszeitraum für Nachlieferungen:
16.12.2024 – 28.02.2025

Neue Annahmestelle:

qb-annahmestelle.g-ba.de


Registrierungszeitraum:
01.06.2024 – 15.12.2024
(Ohne C1 5*)

E-Mail, Upload

(PDF und XML)

StrOPS-Richtlinie

Den Antrag für eine Strukturprüfung muss ein Krankenhaus bis spätestens 30. Juni eines Jahres stellen, um die OPS im folgenden Jahr abrechnen zu können.

Anmeldung auf https://www.medizinischerdienst.de/leistungserbringer/krankenhaus-strukturpruefung/

Portal - Medizinischer Dienst

AmBADO KJP (Bayern)

Die erste Übermittlung von AmBADOs nach den neuen Regelungen erfolgt im September 2022. Alle AmBADOs, die ab dem 01.01.2021 angelegt werden, sind nach dem neuen System zu führen. Die Handhabung bereits bestehender AmBADOs, die nach der alten Systematik angelegt wurden, jedoch erst nach dem 31.12.2020 abgeschlossen oder jahresaktualisiert werden, ist im Dokument „Übergangslösung Revision“ festgelegt.

30. September 2023

Email

Pflege-Ausbildungs-Fonds (Bayern)

Der Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH befasst sich mit der Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 sowie der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 und deren Umsetzung im Freistaat Bayern ab dem Jahr 2020. Er wurde vom Freistaat Bayern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 8. Oktober 2018 beliehen und als zuständige Stelle nach § 26 PflBG im Freistaat Bayern benann.

30. Juni 2023

Internet-Portal (https://paf-bayern.condatesta.de/#/Login)

PPP-RL-Richtlinie

Für die Nachweise für die Erfassungsjahre 2021 bis 2023 ist gemäß § 11 Abs. 13 Nr. 1 PPP-RL eine quartalsweise Übermittlung festgelegt. Die Krankenhäuser übermitteln jeweils sechs Wochen nach Ende des zu erfassenden Quartals, spätestens aber bis zum 15. Mai für das erste Quartal, bis zum 15. August für das zweite Quartal, bis zum 15. November für das dritte Quartal, bis zum 15. Februar für das vierte Quartal in elektronischer Form an das IQTIG (Teil A und B des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (Teil A des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL). https://www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/vorgaben-zur-qualitaetssicherung/vorgaben-personalausstattung-psychiatrie-psychosomatik/ https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4978/2023-03-29_FAQ-Liste_PPP-RL.pdf

Registrierung unter https://www.ppp-webportal.de/register.php

Portal - IQTiG

PpUG

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2022, 15.07.2022, 15.10.2022 und 15.01.2023) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Personalausstattung an Hebammen, die durchschnittliche Patientenbelegung (für die Nachtschicht ermittelt aus dem Mitternachtsbestand, für die Tagschicht ermittelt aus dem Patientenstand um 12:00 Uhr), die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.

» Laut www.dkgev.de sind die Qualitätsberichte seit 2013 jährlich zu erstellen «

www.g-ba.de   ·   Zeitstrahl

Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr.

Die Daten für die Statistiken Krankenhausvergleich (BPflV) und PsychPV werden nur noch von WIDO angenommen. Die Daten für die PsychPV sind jeweils am 3. Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober zu erfassen und rechtzeitig zu den Verhandlungen abzugeben.


1* Direkte Verfahren sind Verfahren auf Bundesebene. Dies sind die Module HCH, MDS, HTX, HTXFU, PNTX, PNTXFU, NLS, LTXFU, LLS, LLSFU, LUTX, LUTXFU.

2* Vor der Lieferung ist zwingend eine Anmeldung bei der Annahmestelle erforderlich. Eine frühzeitige Anmeldung ist zu empfehlen, da nur dann zwei Wochen vor Fristende eine schriftliche Erinnerung durch die Annahmestelle erfolgt.

3* Die Möglichkeit zur Nachlieferung nach Ablauf der Frist entfällt.

4* Erfassungssoftware IPQ unter www.dktig.de verfügbar.

5* Die Daten zur externen stationären Qualitätssicherung (Teil C-1) können von den auf Bundes- und Landesebene mit der externen stationären Qualitätssicherung beauftragten Stellen nur noch im XML-Format an die gemeinsame Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt werden.