Verarbeitungskennzeichen Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:§301-SGB-V]]

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2012, 13:05 Uhr

Das Verarbeitungskennzeichen gibt eine Information über den Inhalt der §301-Nachricht, z.B. Normalfall, Änderung oder Fallstorno.

Im Zuge der „10. Fortschreibung vom 31.03.2011 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 23.10.2009 mit Wirkung zum 01.01.2012“ wurde u.a für die beleglose Datenübermittlung neue Verarbeitungskennzeichen eingeführt. Die Daten können bearbeitet werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular.


Spalte Bemerkung
Kennung Kennung des Verarbeitungskennzeichens.
Kurzbezeichnung Kurzbezeichnung des Verarbeitungskennzeichens.
Bezeichnung Bezeichnung des Verarbeitungskennzeichens.
Datum-gültig-von Datum zur Angabe zum Beginn des Datumsbereichs in dem das Verarbeitungskennzeichen verwendet werden darf.
Datum-gültig-bis Datum zur Angabe zum Ende des Datumsbereichs in dem das Verarbeitungskennzeichen verwendet werden darf.
Version-von Beginn des Versionsbereichs in dem das Verarbeitungskennzeichen verwendet werden darf.
Version-bis Ende des Versionsbereichs in dem das Verarbeitungskennzeichen verwendet werden darf.