Kostenträgergruppe Basisdaten

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Hier können die Kostenträgergruppen bearbeitet werden. Zur Bearbeitung gibt es die Reiter

Es stehen die Register/Reiter zur Verfügung.

Menübeschreibung
Menüpunkt Icon Short-Cut Bezeichnung Beschreibung
Daten - Speichern und verlassen ImageList1-089.gif Strg+Alt+S Speichern und verlassen. Speichern der aktuellen Eingaben und verlassen des Formulars.
Daten - Speichern Druckvorschau_Btn_02.gif Strg+S Speichern Speichern der aktuellen Eingaben.
Daten - Fenster Schließen ESC Schließen Schließen des akutellen Formulars.
Bearbeiten - Ausschneiden ImageList1-029.gif Strg+X Ausschneiden Ausschneiden des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld und übernehmen in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Kopieren ImageList1-146.gif Strg+C Kopieren Kopieren/übernehmen des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Einfügen ImageList1-148.gif Strg+V Einfügen Einfügen/übernehmen des Inhalts der Zwischenablage in den markierten Bereich im aktuellen Bearbeitungsfeld.


Feld Bemerkung
Kostenträgernummer Die zum Kostenträger hinterlegte Kostenträgernummer.
IK Das Institutskennzeichen des Kostenträgers
Kurzbezeichnung Die Kurzbezeichnung des Kostenträgers

Allgemein

Feld Bemerkung
überregionale Gruppe Angabe zur Zugehörigkeit zu einer überregionalen Gruppe z.B. LKK Oberbayern zu LKK Franken und Oberbayern
Nummernkreis Interne Kostenträger-Nummern für diese Gruppen von... bis...

Bei der Anlage eines neuen Kostenträgers der dieser Kostenträgergruppe zugeordnet wird, sofern bei dem neu anzulegenden Kostenträger keine manuelle Eingabe der Kostenträgernummer vorgenommen wird, erfolgt eine automatische Vergabe der internen Kostenträgernummer beginnend mit dem im Feld "von" angegebenen Wert.

Typ Auswahl des Kostenträgertyp, z.B. gesetzl. Krankenversicherung, gesetzl. Unfallversicherung,...

Über die Angabe des Kostenträgertyp werden u.a. die Verfahren zur Nachrichtenübermittlung gesteuert.

  • Gesetzl. Krankenversicherung ggf. belegloser Datenaustausch nach § 301.1 SGB V
  • Rentenversicherung ggf. belegloser Datenaustausch nach § 301.4 SGB V
  • Private Krankenversicherung ggf. belegloser Datenaustausch nach PKV im Akut-Bereich angelehnt an den § 301.1 SGB V


Beschreibung/Hinweise
Textfelder für individuelle Notzizen zu den Kostenträgergruppen

Hier können Beschreibungen und Hinweise hinterlegt werden.


Versionen

Hier sind die Daten zu den Versionen hinterlegt.
Gültigkeit der Version ab... bis ...
Über die Reiter werden die Einstellungen zu den verschiedenen Verfahren des Datenaustauschs eingestellt.
Nachrichtenversand §301 SGB V
Nachrichtenversand §301.4 SGB V
Nachrichtenversand §302 SGB V
Nachrichtenversand §295 SGB V
Ansprechpartner
Vorbelegung
AMBO



Entgelte

Für eine Kostenträgergruppe können von dem Standard abweichende Entgelte zugeordnet werden.