Prüfungsvermerk Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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|Inhalt=Hier werden die verschiedenen möglichen Prüfungsvermerke hinterlegt.
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|Inhalt=Im Zahlungssatz wird der Prüfungsvermerk geliefert. Der Prüfungsvermerk bezeichnet die Art der Verarbeitung durch den Kostenträger. Die Daten können [[Prüfungsvermerk Bearbeiten|bearbeitet]] werden.
  
Dies wird u. a. für die Nachrichten benötigt.
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[[Kategorie:§301-SGB-V]]

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2012, 13:06 Uhr

Im Zahlungssatz wird der Prüfungsvermerk geliefert. Der Prüfungsvermerk bezeichnet die Art der Verarbeitung durch den Kostenträger. Die Daten können bearbeitet werden.

Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular.


Spalte Bemerkung
Kennung Kennung des Prüfungsvermerks.
Kurzbezeichnung Kurzbezeichnung des Prüfungsvermerks.
Bezeichnung Bezeichnung des Prüfungsvermerks.
Datum-gültig-von Datum zur Angabe zum Beginn des Datumsbereichs in dem der Prüfungsvermerk verwendet werden darf.
Datum-gültig-bis Datum zur Angabe zum Ende des Datumsbereichs in dem der Prüfungsvermerk verwendet werden darf.
Version-von Beginn des Versionsbereichs in dem der Prüfungsvermerk verwendet werden darf.
Version-bis Ende des Versionsbereichs in dem der Prüfungsvermerk verwendet werden darf.