KFPV-Fälle ohne angelegtes Modul...: Unterschied zwischen den Versionen
F.S. (Diskussion | Beiträge) |
F.S. (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
<!-- Link auf die Einstellung zum Verfahrensjahr --> | <!-- Link auf die Einstellung zum Verfahrensjahr --> | ||
− | Die im Grid/ | + | Die im [[Bedienung: Datengitter/Grid|Datengitter/Grid]] aufgeführten Fälle aus dem Modul KFPV sind zu dokumentieren bzw. können dokumentiert werden. Über den Filter der Dokumentationsverpflichtung können die zu dokumentierenden Module entsprechend der Dokumentationspflicht gefiltert werden. |
<!-- Link auf Button --> | <!-- Link auf Button --> | ||
Version vom 4. Dezember 2012, 12:44 Uhr
Die im Modul KFPV des Klinik Assistenten erfassten Fälle werden geprüft auf die Dokumentationspflicht nach § 137 a SGB V. Entsprechend der Einstellung zum Verfahrensjahr werden die Falldaten aus dem Modul KFPV des Klinik Assistenten selektiert. Sofern zu einem Fall bereits ein Modul vorhanden ist, wird dieses Modul zu dem Fall nicht mehr aufgeführt.
Die im Datengitter/Grid aufgeführten Fälle aus dem Modul KFPV sind zu dokumentieren bzw. können dokumentiert werden. Über den Filter der Dokumentationsverpflichtung können die zu dokumentierenden Module entsprechend der Dokumentationspflicht gefiltert werden. Über die Checkbox "Med. Freigabe" kann die Selektion der Fälle aus dem Modul KFPV eingegrenzt werden auf die Fälle für die eine medizinische Freigabe vorliegt. Die Einstellung wird beim Verlassen des Formulars gespeichert und bei der erneuten Anwahl des Formulars auf Vorbelegung eingesetzt. Über den Button/Knopf "Module anlegen" könnenfür alle im Grid aufgeführten Fälle die jeweils zu dokumentierenden Module zur weiteren Bearbeitung angelegt werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
|