Hausstammdaten: KFPV Teilstationaer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | {{!}}[[Bedienung: | + | {{!}}[[Bedienung: Auswahl Eingabe erweitert|Entlassung Pseudofachabteilung]] zur individuellen Festlegung für die Ermittlung des Behandlungsbeginns und des Behandlungsendes. |
+ | * Nein Bei der Entlassungsanzeige werden die Abwesenheiten ausschließlich über die [[Fall-Bearbeitung: Aufenthalt|Aufenthalte]] der Behandlungsdaten zu dem [[Fall-Bearbeitung|Fall]] ermittelt. | ||
+ | * Kalender Zusätzlich zu den [[Fall-Bearbeitung: Aufenthalt|Aufenthalte]] der Behandlungsdaten zu dem [[Fall-Bearbeitung|Fall]] werden die Daten aus dem [[Kalender|Kalender]] herangezogen. Sofern an einem Behandlungstag kein individueller Behandlungsbeginn bzw. Behandlungsende vereinbart wurde, werden die entsprechenden Behandlungszeiten aus den unten stehenden Wochentagen als verwendet. | ||
+ | * Verlauf Zusätzlich zu den [[Fall-Bearbeitung: Aufenthalt|Aufenthalte]] der Behandlungsdaten zu dem [[Fall-Bearbeitung|Fall]] werden die Daten aus dem [[Kalender|Kalender]] herangezogen. Der Behandlungsbeginn an einem Behandlungstag beginnt mit dem ersten dem Fall zugeordneten Verlaufseintrag an dem Tag und endet mit dem letzten dem Fall zugeordneten Verlaufseintrag an dem Tag. | ||
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Version vom 21. September 2016, 08:35 Uhr
Im Reiter Teilstationär unter den Reiter KFPV in den Hausstammdaten, werden Vorgaben zur Steuerung der täglichen Behandlungszeiten zur festgelegt. Bei einer teilstationären Behandlung muss bei einer Abwesenheit von mehr als vierundzwanzig Stunden dies dem Kostenträger in der Entlassungsanzeige mitgeteilt werden (siehe Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung / Durchführungshinweise).
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