Fall-Aufenthalt ambulant: Unterschied zwischen den Versionen
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:* Ambulanz §302 - Rechnungstellung ambulanter Leistungen nach § 302 SGB V z.B. ambulante Ergotherapie in der Psychiatrie | :* Ambulanz §302 - Rechnungstellung ambulanter Leistungen nach § 302 SGB V z.B. ambulante Ergotherapie in der Psychiatrie | ||
:* Ambulante Versorgung §120 Abs. 1a - Rechnungstellung ambulanter Leistungen nach § 120 Abs. 1a SGB V | :* Ambulante Versorgung §120 Abs. 1a - Rechnungstellung ambulanter Leistungen nach § 120 Abs. 1a SGB V | ||
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Version vom 12. März 2020, 15:08 Uhr
{BearbeitenVorlage |Modulname=KFPV |Inhalt2= Zur Bearbeitung bzw. Neuanlage eines Aufenthalts öffnet sich ein neues Fenster zur Bearbeitung eines Fall-Aufenthalts. Hier gibt es die Register
Bei teilstationären Fällen ist besteht die Möglichkeit einen Kalender zur besseren Übersicht anzeigen zu lassen.
Der Fall-Aufenthalt ambulant wird bestimmt durch
|Tabelleninhalt= |Aufnahmeart | Auswahlfeld zur Auswahl der Aufnahmeart. Ambulant - Ambulante Behandlung
- ambulante OP - Rechnungstellung ambulanter Operationen nach § 115 b SGB V
- BG - Rechnungstellung ambulanter Leistungen an eine Berufsgenossenschaft
- Privatambulanz - Rechnungstellung ambulanter Leistungen im Rahmen einer privatärztlichen Liquidation
- Notfall - Rechnungstellung ambulanter Leistungen im Rahmen einer Notfallambulanz
- PIA - Psychitrische Institutsambulanz
- Ambulanz §302 - Rechnungstellung ambulanter Leistungen nach § 302 SGB V z.B. ambulante Ergotherapie in der Psychiatrie
- Ambulante Versorgung §120 Abs. 1a - Rechnungstellung ambulanter Leistungen nach § 120 Abs. 1a SGB V
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|Behandlungsbeginn |Datumsfeld zur Angabe des Behandlungsbeginn des jeweiligen Aufenthalts. |-
| |Die Behandlungsbeginn-Uhrzeit des jeweiligen Aufenthalts. |-
}}