Fachabteilung §301 SGB V Übersicht
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Mit den Kostenträgern vereinbarte Fachabteilungen. Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V. Individuell vereinbarte Fachabteilungen können angelegt werden. Die Daten können bearbeitet werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||
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