Fachabteilung §301 SGB V Übersicht
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Mit den Kostenträgern vereinbarte Fachabteilungen. Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V. Individuell vereinbarte Fachabteilungen können angelegt werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||
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