Fachabteilung §301 SGB V Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2012, 12:21 Uhr

Mit den Kostenträgern vereinbarte Fachabteilungen.
Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V.
Individuell vereinbarte Fachabteilungen können angelegt werden.
Die Daten können bearbeitet werden.

Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular.


Spalte Bemerkung
Kennung Kennung der Fachabteilung.
Kurzbezeichnung Kurzbezeichnung der Fachabteilung.
Bezeichnung Bezeichnung der Fachabteilung.
Datum-gültig-von Datum zur Angabe zum Beginn des Datumsbereichs in dem die Fachabteilung verwendet werden darf.
Datum-gültig-bis Datum zur Angabe zum Ende des Datumsbereichs in dem die Fachabteilung verwendet werden darf.
Version-von Beginn des Versionsbereichs in dem die Fachabteilung verwendet werden darf.
Version-bis Ende des Versionsbereichs in dem die Fachabteilung verwendet werden darf.