Erstellung der Meldung nach §120 SGB V

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KFPV PIA Bearbeiten.jpg

Für jede erstelle RPIA-Nachricht wird beim bereitstellten der Nachricht zum beleglosem Datenaustausch über die Funktion eine entsprechende AMBO-Nachricht erstellt und per DTA an den zuständigen Kostenträger versendet.