Erstellung der Meldung nach §120 SGB V: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Dezember 2011, 11:25 Uhr
Für jede erstelle RPIA-Nachricht wird beim bereitstellten der Nachricht zum beleglosem Datenaustausch über die Funktion eine entsprechende AMBO-Nachricht erstellt und per DTA an den zuständigen Kostenträger versendet.