Aufnahmegrund (3. und 4. Stelle) Übersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. November 2012, 10:23 Uhr

Gibt den Grund für die Aufnahme an, z. B. Normalfall, Notfall oder Verkehrsunfall.
Die Daten entsprechen den Vorgaben aus dem Datenaustausch §301 SGB V.

Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular.


Spalte Bemerkung
Kennung Kennung des Aufnahmegrundes.
Kurzbezeichnung Kurzbezeichnung des Aufnahmegrundes.
Bezeichnung Volle Bezeichnung des Aufnahmegrundes.
Datum-gültig-von Beginn des Datumsbereichs in dem der Aufnahmegrund verwendet werden darf.
Datum-gültig-bis Ende des Datumsbereichs in dem der Aufnahmegrund verwendet werden darf.
Version-von Beginn des Versionsbereichs in dem der Aufnahmegrund verwendet werden darf.
Version-bis Ende des Versionsbereichs in dem der Aufnahmegrund verwendet werden darf.