Altersgruppe Patient Übersicht
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der automatischen Umsetzung der med. Dokumentation in die gesetzlich vorgeschriebenen OPS-Codes wurde die Möglichkeit implementiert die Zuordnung über Altersgruppen vorzunehmen. Dabei bezieht sich das Alter immer auf das Alter zum Zeitpunkt der Aufnahme. Die Altersgruppen werden benötigt zur korrekten Ermittlung der Therapieeinheiten bei Gruppentherapien in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmer in einer Therapie-, Behandlungsgruppe.
Die Daten können bearbeitet werden. Das Alter in Jahren von muss zum Zeitpunkt der Aufnahme der Behandlung vom Patienten erreicht oder überschritten sein. Das Alter in Jahren bis darf zum Zeitpunkt der Aufnahme der Behandlung des Patienten nicht erreicht oder überschritten sein. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||
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Beispiel
Für die Altersgruppe der 18 bis 21 jährigen Patienten kann die Zuordnung in Ausnahmefällen, abweichend vereinbart werden. In den Eingabefeldern „alt. Alter in Jahren“ (alternatives Alter in Jahren) kann eine alternative Altersangabe vorgenommen werden. Diese Angabe ermöglicht eine manuelle Zuordnung der Altersgruppe zu einem Patienten. Für die automatische Ermittlung der Altersgruppe werden diese Angaben nicht herangezogen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beispiel
Ein Patient ist zum Zeitpunkt der Aufnahme 20 Jahre alt. Dem Patienten kann manuell die Altersgruppe „Jugendlich“ zugeordnet werden, in diesem Fall wird der Patient bei der Umsetzung der Verlaufsdokumentation die Gruppengrößen und OPS-Codes für Jugendliche herangezogen. Erfolgt manuell bei dem Patienten keine Angabe zur Altersgruppe werden bei der Umsetzung der Verlaufsdokumentation die Gruppengrößen und OPS-Codes für Erwachsene herangezogen. 9-66 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 15. Lebensjahr begonnen haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) |