Kostenträger-Basisdaten bearbeiten Allgemein

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In dem Register/Tabsheet "Allgemein" werden allgemeine Daten zum Kostenträger bearbeitet.


Spalte Bemerkung
Gruppe Die Kostenträgergruppe der der Kostenträger zugeordnet ist.
§ 295 Informationen zur beleglosen Übertragung (DTA) nach § 295 SGB V.
  • Diese Informationen werden nur dargestellt:
  • Sofern die beleglose Übertragung (DTA) in den Hausstammdaten im Register/Tabsheet "KFPV/Stammdaten/KFPV - §295" als Format die Angabe "EDIFACT", "EDIFACT mit" oder "Medical-Software CS" aufweisen.
  • Sofern eine abweichende IK-Nummer(int. Vers.) von der IK-Nummer in den Hausstammdaten im Register/Tabsheet "Hausstammdaten" aufweist.
IK Absender Die IK-Nummer des Absenders wird in Abhängigkeit der Einstellungen:
  • in den Versionsdaten zur ausgewählten Krankenkassengruppe im Feld "IK verwenden" des im Registers "Nachrichtenversand §295 SGB V" gewählt.
  1. Zentrale: Es wird die IK-Nummer verwendet die in der Kostenträgergruppe in den Versionsdaten zum im Register "Nachrichtenversand §295 SGB V" im Feld "IK der Zentrale" verwendet.
  2. Zweigstelle: Es wird die IK-Nummer des Kostenträgers aus dem aktuellen Formular im Feld "IK" verwendet.
  • in den Versionsdaten des Fibu, Rechnungsstellung, Sonstige im Reiter/Tabsheet "Fibu, Rechnungsstellung, Sonstige" kann über die "IK Fusionierung" eine alternative IK-Nummer als Absender vereinbart werden. Sofern die IK der Zweigstelle verwendet werden soll wird in diesem Fall, die IK-Nummer aus dem Feld "IK Fusionierung" als Absender verwendet.