KFPV-Fälle ohne angelegtes Modul...
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Version vom 4. Dezember 2012, 11:16 Uhr von F.S. (Diskussion | Beiträge)
| Die im Modul KFPV des Klinik Assistenten erfassten Fälle werden geprüft auf die Dokumentationspflicht nach § 137 a SGB V. Entsprechend der Einstellung zum Verfahrensjahr werden die Falldaten aus dem Modul KFPV des Klinik Assistenten selektiert.
Die im Grid/Datenbankgitter aufgeführten Fälle aus dem Modul KFPV sind zu dokumentieren bzw. können dokumentiert werden. Über den Filter der Dokumentationsverpflichtung können die zu dokumentierenden Module entsprechend der Dokumentationspflicht gefiltert werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||
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