Dies sind wichtige Informationen zum Klinik-Assistent.
Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr!
Allgemeine Verionsinfos.
Information zur unterjährigen Datenerhebenung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde die unterjährige Datenübermittlung in den § 21 KHEntgG aufgenommen. Entsprechend ist von allen Krankenhäusern, die der Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 21 KHEntgG unterliegen, spätestens bis zum 15.06.2023, 15.10.2023 und 15.01.2024 jeweils eine unterjährige Lieferung der Daten gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG vorzunehmen.
Sie finden die Verfahrensbeschreibung sowie weitere Details zur Datenlieferung auf unserer Homepage (https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Datenstelle wenden (anfragen@datenstelle.de).
Jahreswechsel 2023/24
Bitte denken Sie an die zu erledigenden Arbeiten zum Jahreswechsel.
- DRG-Grouper 2024 (3M 360E Encompass, Geos GetDRG/GetPEPP)
- Entgelte für das Abrechnungsjahr 2024 wie z.B. Zu-/Abschläge
- DTA-Versandprogramm: Prosoft/Coconet (Stammdaten und Updates)
- Update Klinik Assistent - ICD-, AlpahID SE und OPS-Kataloge
Strukturprüfung 2023
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2024 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.
Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der StrOPS-Richtlinie in 2023 zuvor Bescheinigungen nach Planungsprüfung ausgestellt worden sein können, ist für 2023 eine Übergangsregelung im Sinne von letztmaligen „Strukturprüfungen nach Planungsprüfung“ vorgesehen. Zudem wird klargestellt, um beim Übergang der alten auf die neue Richtlinie mögliche zeitliche Abrechenbarkeitslücken zu vermeiden, dass Anträge auf Planungsprüfung noch bis zum 30. April 2023 gestellt werden können
Antrag zur turnusgemäßen Prüfung
Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass dem Krankenhaus am Standort zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Bescheinigung für den OPS- Kode vorliegt, deren Gültigkeit zum 31. Dezember des Antragsjahres endet und dass sämtliche Strukturmerkmale dieses OPS-odes vom Krankenhaus weiterhin als erfüllt und nachweisbar angesehen werden.
In diesem Fall hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni des Antragsjahres die Prüfung der Strukturmerkmale des OPS-Kodes unter der Antragsart „Antrag zur turnusgemäßen Prüfung“ gemäß Anlage 1a zu beantragen.
Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes
Voraussetzung für diesen Antrag ist die erstmalige Abrechnungsrelevanz des OPS-Kodes und dass das Krankenhaus dessen Strukturmerkmale über einen Zeitraum von mindestens drei Kalendermonaten vor der Antragstellung als erfüllt und nachweisbar ansieht. Eine Antragstellung nach dieser Antragsart ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der erstmaligen Abrechnungsrelevanz
dieses OPS-Kodes möglich.
Sofern eine Anzeige nach § 275d Absatz 1a Satz 1 SGB V beim Medizinischen Dienst erfolgt ist und der Antrag einschließlich der vollständigen und aussagefähigen Unterlagen gemäß den Anlagen 5b und 6b bis zum 15. April des Antragsjahres vorliegt, wird die Prüfung durch den Medizinischen Dienst zeitgerecht erledigt
Statistikübersicht 2023
Übersicht der 2023 abzugebenden Daten zu den Statistiken. Bitte erfragen Sie die Termine bei der zuständigen Abgabestelle. Diese Daten sind nur zur Information. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Statistik
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Abgabetermin
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Abgabestelle
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Abgabeart
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evQS-Filter
Sollstatistik Fallbezogen (DEQS-RL)
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Von: 01.01.2023
Bis: 15.03.2023
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Landesgeschäftsstellen
Eigene Verschlüsselung pro Bundesland
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E-Mail
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evQS-Filter
Sollstatistik Einrichtungsbezogen QS-WI (DEQS-RL)
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Von: 01.01.2023
Bis: 15.03.2023
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Landesgeschäftsstellen
Eigene Verschlüsselung pro Bundesland
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E-Mail
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Risikostatistik
AUF: 01.01.-31.12.2022
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Von: 01.01.2023
Bis: 15.03.2023
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Landesgeschäftsstellen
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E-Mail
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fallbezogene QS-Daten
(QSKH-RL, DeQS-RL und Landesrecht)
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Bis: 28.02.2023
Korrekturfrist bis zum: 15.03.2023
- quartalsweise Lieferpflicht (jeweils zum 15.05., 15.08., 15.11., 28.02.). Für die Zuordnung zu einem Quartal und Verfahrensjahr gilt das Entlassungsdatum.
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IQTIG
Termin dort bestätigen
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E-Mail
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- NWIES-Modul
- Vermeidung nosokomialer Infektionen:
Postoperative Wundinfektionen (einrichtungsbezogen stationär)
Indirekt
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Bis: 28.02.2023
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Landesgeschäftsstelle
Termin dort bestätigen
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E-Mail
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- NWIEA-Modul
- Vermeidung nosokomialer Infektionen:
Postoperative Wundinfektionen (einrichtungsbezogen ambulant)
Indirekt
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Bis: 28.02.2023
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Landesgeschäftsstelle
Termin dort bestätigen
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E-Mail
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DRG-Systemzuschlag
Ist-Fallzahl Berichtsjahr 2021
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Bis: 15.03.2023
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DRG-Datenstelle 3M
Neuss Landeskrankenhausgesellschaft
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InEK-Datenportal
DropBox-Verfahren
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InEK-Daten
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Von: 01.03.2023
Bis: 31.03.2023
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DRG-Datenstelle 3M
Neuss Landeskrankenhausgesellschaft
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InEK-Datenportal
InEK-Datendienst (Tool)
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Krankenhausstatistik
Grunddaten (Teil 1)
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Bis: 31.03.2023
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Statist. Ladesamt
KH-Stat-Modul
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XML,
Fragebogen
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Krankenhausstatistik
Diagnose (Teil 2)
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Bis: 31.03.2023
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Statist. Landesamt
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XML,
Fragebogen
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Krankenhausstatistik
Kostendaten (Teil 3)
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Bis: 30.06.2023
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Statist. Landesamt
KH-Stat-Modul
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XML,
Fragebogen
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unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
- Zeitraum 01.01. - 31.05.2023
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Von: 01.06.2023
Bis: 15.06.2023
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InEK GmbH
- Datenstelle -
Auf dem Seidenberg 3
53721 Siegburg
https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg
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InEK-Datenportal
InEK-Datendienst (Tool)
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unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
- Zeitraum 01.01. - 30.09.2023
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Von: 01.10.2023
Bis: 15.10.2023
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InEK GmbH
- Datenstelle -
Auf dem Seidenberg 3
53721 Siegburg
https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg
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InEK-Datenportal
InEK-Datendienst (Tool)
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unterjährige Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG
- Zeitraum 01.01. – 31.12.2023
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Von: 01.01.2023
Bis: 15.01.2023
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InEK GmbH
- Datenstelle -
Auf dem Seidenberg 3
53721 Siegburg
https://www.g-drg.de/datenlieferung-gem.-21-khentgg/datenlieferung-gem.-21-abs.-3b-khentgg
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InEK-Datenportal
InEK-Datendienst (Tool)
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Qualitätsbericht 2023 2*, 3*, 4*
Berichtszeitraum 2022
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Übermittlungszeitraum A, B, C-2ff.:
15.10. – 15.11.2023
Übermittlungszeitraum C-1:
15.11. – 15.12.2023
Nach-, Ersatz- oder Korrekturlieferungen:
15.11. – 15.12.2023
Beantragungszeitraum für Nachlieferungen:
15.12. – 28.02.2024
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Neue Annahmestelle:
qb-annahmestelle.g-ba.de
Registrierungszeitraum:
19.07. – 15.12.2022
(Ohne C1 5*)
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E-Mail, Upload
(PDF und XML)
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- StrOPS-Richtlinie
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Den Antrag für eine Strukturprüfung muss ein Krankenhaus bis spätestens 30. Juni eines Jahres stellen, um die OPS im folgenden Jahr abrechnen zu können.
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Anmeldung auf https://www.medizinischerdienst.de/leistungserbringer/krankenhaus-strukturpruefung/
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Portal - Medizinischer Dienst
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- AmBADO KJP (Bayern)
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Die erste Übermittlung von AmBADOs nach den neuen Regelungen erfolgt im September 2022. Alle AmBADOs, die ab dem 01.01.2021 angelegt werden, sind nach dem neuen System zu führen. Die Handhabung bereits bestehender AmBADOs, die nach der alten Systematik angelegt wurden, jedoch erst nach dem 31.12.2020 abgeschlossen oder jahresaktualisiert werden, ist im Dokument „Übergangslösung Revision“ festgelegt.
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30. September 2023
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Email
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- Pflege-Ausbildungs-Fonds (Bayern)
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Der Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH befasst sich mit der Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 sowie der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 und deren Umsetzung im Freistaat Bayern ab dem Jahr 2020. Er wurde vom Freistaat Bayern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 8. Oktober 2018 beliehen und als zuständige Stelle nach § 26 PflBG im Freistaat Bayern benann.
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30. Juni 2022
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Internet-Portal (https://paf-bayern.condatesta.de/#/Login)
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- PPP-RL-Richtlinie
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Für die Nachweise für die Erfassungsjahre 2021 bis 2023 ist gemäß § 11 Abs. 13 Nr. 1 PPP-RL eine quartalsweise Übermittlung festgelegt. Die Krankenhäuser übermitteln jeweils sechs Wochen nach Ende des zu erfassenden Quartals, spätestens aber bis zum 15. Mai für das erste Quartal, bis zum 15. August für das zweite Quartal, bis zum 15. November für das dritte Quartal, bis zum 15. Februar für das vierte Quartal in elektronischer Form an das IQTIG (Teil A und B des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (Teil A des Nachweises nach Anlage 3 der PPP-RL).
https://www.g-ba.de/themen/qualitaetssicherung/vorgaben-zur-qualitaetssicherung/vorgaben-personalausstattung-psychiatrie-psychosomatik/
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4978/2023-03-29_FAQ-Liste_PPP-RL.pdf
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Registrierung unter https://www.ppp-webportal.de/register.php
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Portal - IQTiG
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- PpUG
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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2022, 15.07.2022, 15.10.2022 und 15.01.2023) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Personalausstattung an Hebammen, die durchschnittliche Patientenbelegung (für die Nachtschicht ermittelt aus dem Mitternachtsbestand, für die Tagschicht ermittelt aus dem Patientenstand um 12:00 Uhr), die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.
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» Laut www.dkgev.de sind die Qualitätsberichte seit 2013 jährlich zu erstellen «
www.g-ba.de · Zeitstrahl
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Die Angaben sind nur zur Information und ohne Gewähr.
Die Daten für die Statistiken Krankenhausvergleich (BPflV) und PsychPV werden nur noch von WIDO angenommen. Die Daten für die PsychPV sind jeweils am 3. Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober zu erfassen und rechtzeitig zu den Verhandlungen abzugeben.
1* Direkte Verfahren sind Verfahren auf Bundesebene. Dies sind die Module HCH, MDS, HTX, HTXFU, PNTX, PNTXFU, NLS, LTXFU, LLS, LLSFU, LUTX, LUTXFU.
2* Vor der Lieferung ist zwingend eine Anmeldung bei der Annahmestelle erforderlich. Eine frühzeitige Anmeldung ist zu empfehlen, da nur dann zwei Wochen vor Fristende eine schriftliche Erinnerung durch die Annahmestelle erfolgt.
3* Die Möglichkeit zur Nachlieferung nach Ablauf der Frist entfällt.
4* Erfassungssoftware IPQ unter www.dktig.de verfügbar.
5* Die Daten zur externen stationären Qualitätssicherung (Teil C-1) können von den auf Bundes- und Landesebene mit der externen stationären Qualitätssicherung beauftragten Stellen nur noch im XML-Format an die gemeinsame Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt werden.
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