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Version vom 30. Januar 2014, 16:10 Uhr
Bearbeiten der Regelprüfungen für Katalogleistungen.
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Menübeschreibung
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Menüpunkt
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Icon
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Short-Cut
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Bezeichnung
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Beschreibung
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Daten - Speichern und verlassen
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Strg+Alt+S
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Speichern und verlassen.
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Speichern der aktuellen Eingaben und verlassen des Formulars.
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Daten - Speichern
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Strg+S
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Speichern
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Speichern der aktuellen Eingaben.
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Daten - Fenster Schließen
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ESC
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Schließen
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Schließen des akutellen Formulars.
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Bearbeiten - Ausschneiden
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Strg+X
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Ausschneiden
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Ausschneiden des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld und übernehmen in die Zwischenablage.
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Bearbeiten - Kopieren
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Strg+C
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Kopieren
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Kopieren/übernehmen des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld in die Zwischenablage.
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Bearbeiten - Einfügen
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Strg+V
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Einfügen
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Einfügen/übernehmen des Inhalts der Zwischenablage in den markierten Bereich im aktuellen Bearbeitungsfeld.
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Feld
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Bemerkung
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Leistungskatalog
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Angabe des Leistungskatalogs auf den sich die Regelprüfung bezieht.
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1. Leistungsziffer
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Angabe der Leistungsziffer auf den sich die Regelprüfung bezieht.
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2. Leistungsziffer
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Angabe der Leistungsziffer die mit der 1. Leistungsziffer nicht in Kombination abgerechnet werden darf.
Darf eine Leistungsziffer nur einmal innerhalt des in den Feldern Tage oder Minuten angegebenen Zeitraums nur einmal verwendet werden, dann ist die 1. Leistungsziffer als 2. Leistungsziffer erneut zu verwenden (z.B. GOÄ B Grundleistungen und allgemeine Leistungen Satz 3).
Wird keine 2. Leistungsziffer angegeben darf die 1. Leistungsziffer mit keiner anderen Leistungsziffer verwendet werden innerhalb des in den Feldern Tage oder Minuten angegebenen Zeitraums (z.B. GOÄ-Ziffer 2 Wiederholungsrezept, Überweisung).
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Kataloggruppe
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Angabe einer Kataloggruppe die mit der 1. Leistungsziffer nicht in Kombination abgerechent werden darf.
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Behandlungsart
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Die Regelprüfung wird nur angewendet bei der ausgewählten Behandlungsart.
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Tage
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Anzahl der Tage auf den die Regelprüfung ausgedehnt wird.
z.B. der Wert 1 sagt aus das die Leistungsziffer einmal pro Tag verwendet werden darf.
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Minuten
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Angabe der Zeit in Minuten auf die die Regelprüfung ausgedehnt wird.
z.B. der Wert 60 sagt aus das die Leistungsziffer einmal innerhalb einer Stunde verwendet werden darf.
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Text
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Beschreibung bzw. Grundlage der Regelprüfung.
z.B. "B. Grundleistungen und allgemeine Bestimmungen 3."
Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
3. Die Leistungen nach den Nrn. 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 können an
demselben Tag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies
durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten war. Bei mehrmaliger
Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der
Rechnung anzugeben. Bei den Leistungen nach den Nrn. 1, 5, 6, 7 und/
oder 8 ist eine mehrmalige Berechnung an demselben Tag auf Verlangen,
bei der Leistung nach Nr. 3 generell zu begründen.
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