Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Medical-Software - WIKI
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
==Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004== | ==Allgemeines Ablaufschema zur Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004== | ||
| + | |||
| + | {{StandardVorlage | ||
| + | |Inhalt1=Das nachfolgende Schema stellt die sich aus den Vorgaben des § 2 ergebenden Abfragen dar, mit denen geprüft wird, ob bei zwei Krankenhausaufenthalten eine Fallzusammenführung vorzunehmen ist. | ||
| + | |Bildname=Leitsaetze Wiederaufnahmeregelung 01.png | ||
| + | }} | ||
Version vom 2. Juli 2013, 09:27 Uhr
Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 - vom Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung (Referat 216; Bonn, den 16. Sepetember 2004); Link zum PDF im Archiv der InEK
Nach § 2 KFPV 2004 sind Krankenhausaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzufassen und als Gesamtfall mit einer DRG abzurechnen, sofern innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder der 30-Kalendertage-Frist eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt. Wurde einer der zusammenzufassenden Krankenhausaufenthalte bereits abgerechnet, ist dieser Fall zu stornieren.
