Kostenträgergruppen Versionsdaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.<br/>
 
Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.<br/>
 
 
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Version vom 18. Februar 2022, 15:10 Uhr

Kostenträgergruppen-Versionsdaten, werden herangezogen als Basisdaten die für mehrere Kostenträger gültig sind, z.B. die Kostenträgergruppe DAK für alle Kostenträger der DAK. Durch die Versionierung können für eine Kostenträgergruppe zu verschiedenen Zeitpunkte unterschiedliche Programmsteuerungen ausgelöst werden, z.B. im Rahmen des beleglosen Datenaustauschs.
Menübeschreibung
Menüpunkt Icon Short-Cut Bezeichnung Beschreibung
Daten - Speichern und verlassen ImageList1-089.gif Strg+Alt+S Speichern und verlassen. Speichern der aktuellen Eingaben und verlassen des Formulars.
Daten - Speichern Druckvorschau_Btn_02.gif Strg+S Speichern Speichern der aktuellen Eingaben.
Daten - Fenster Schließen ESC Schließen Schließen des akutellen Formulars.
Bearbeiten - Ausschneiden ImageList1-029.gif Strg+X Ausschneiden Ausschneiden des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld und übernehmen in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Kopieren ImageList1-146.gif Strg+C Kopieren Kopieren/übernehmen des markierten Wertes im aktuellen Bearbeitungsfeld in die Zwischenablage.
Bearbeiten - Einfügen ImageList1-148.gif Strg+V Einfügen Einfügen/übernehmen des Inhalts der Zwischenablage in den markierten Bereich im aktuellen Bearbeitungsfeld.


Feld Bemerkung
Kennz. Anzeige der zur Kostenträgergruppe hinterlegten Kennung.
Kurzbezeichnung Anzeige der zur Kostenträgergruppe hinterlegten Kurzbezeichnung.
Gültig ab Datumsfeld zum hinterlegen des Datums ab dem die Versionsdaten zur Kostenträgergruppe verwendet werden.
Gültig bis Datumsfeld zum hinterlegen des Datums bis zu dem die Versionsdaten zur Kostenträgergruppe verwendet werden.
Nachrichtenversand § 301.1 SGB V
IK verwenden von Auswahlfeld
  • Zentrale - Es wird die IK-Nummer die im Feld IK der Zentrale hinterlegt ist als "Empfänger-Adresse" verwendet.
  • Zweigstelle - Ew wird die IK-Nummer die in den Kostenträgerstammdaten hinterlegt ist als "Empfänger-Adresse" verwendet.

Beim beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V werden die IK-Nummern der Kostenträger als "Empfänger-Adresse" verwendet.

IK der Zentrale Angabe einer Zentralen IK-Nummer für den beleglosen Datenaustausch nach § 301.1 SGB V.