KFPV-Fälle ohne angelegtes Modul...: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Dezember 2012, 11:38 Uhr
| Die im Modul KFPV des Klinik Assistenten erfassten Fälle werden geprüft auf die Dokumentationspflicht nach § 137 a SGB V. Entsprechend der Einstellung zum Verfahrensjahr werden die Falldaten aus dem Modul KFPV des Klinik Assistenten selektiert. Sofern zu einem Fall bereits ein Modul vorhanden ist, wird dieses Modul zu dem Fall nicht mehr aufgeführt.
Die im Grid/Datenbankgitter aufgeführten Fälle aus dem Modul KFPV sind zu dokumentieren bzw. können dokumentiert werden. Über den Filter der Dokumentationsverpflichtung können die zu dokumentierenden Module entsprechend der Dokumentationspflicht gefiltert werden.
Über den Button/Knopf "Module anlegen" könnenfür alle im Grid aufgeführten Fälle die jeweils zu dokumentierenden Module zur weiteren Bearbeitung angelegt werden. Die Anzeige der Daten erfolgt in einem Gridformular. | ||||||||||||||||
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